Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 60

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Zum Ersten hat sie behauptet, dass Überstunden nicht im Gesetz geregelt sind. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich so nicht gesagt! Hören Sie zu! – Gegenruf bei der ÖVP.) Ich berichtige tatsächlich: Im § 10 Arbeitszeitgesetz steht, dass für Überstunden ein Zuschlag gebührt. Die Überstundenvergütung ist erstmals ebenfalls gesetzlich geregelt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zweite tatsächliche Berichtigung: Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat davon gesprochen, dass man, wenn früher Spitzenabdeckungen nötig waren, das durchaus auch verein­baren konnte und dass es jetzt keinen Anspruch auf Geld oder Freizeit gebe. – Ich berichtige tatsächlich:

Im § 10 Abs. 4 steht: „ Abweichend von Abs. 1 und 2 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, bestimmen, ob die Ab­gel­tung in Geld nach Abs. 1 Z 1 oder durch Zeitausgleich nach Abs. 1 Z 2 erfolgt. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrech­nungszeitraumes auszuüben.“ – Das steht im Gesetz! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek. – Ruf bei der SPÖ: Was war da eine tatsäch­liche Berichtigung?)

Dritte tatsächliche Berichtigung: Es wurde jetzt von Frau Kollegin Heinisch-Hosek zur Freiwilligkeit gesagt, dass man sozusagen Kinder nicht abholen könnte und das früher besser geregelt war. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich auch nicht gesagt!) Ich berichtige tatsächlich: Die 9. und die 10. Überstunde sind nach wie vor im Gesetz so geregelt, dass man einen Ablehnungsgrund angeben muss. Bei der 11. und der 12. Überstunde ist das jetzt nicht mehr der Fall! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Steinacker: Sinnerfassend lesen! – Abg. Heinisch-Hosek: Sie haben ein Husch-Pfusch-Gesetz gemacht!)

13.44


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krenn. – Bitte.


13.44.18

Abgeordnete Barbara Krenn (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerin­nen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer an den Bildschirmen und auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das flexible Arbeitszeitmodell ist sowohl für den Tourismus als auch für die Klein- und Mittelbetriebe im harten und internationalen Wettbewerb ein wichtiger Faktor, um mithalten zu können. (Abg. Erasim: Lohndumping!)

Ich bin fast 30 Jahre lang Unternehmerin und Wirtin gewesen. Am Tor zum steirischen Salzkammergut ist der August im Tourismus wirklich einer der stärksten Monate. Genau in dieser Zeit passiert es dir als Unternehmerin, dass aus Krankheitsgründen der Küchenchef ausfällt. Wenn dann dein Team zu dir sagt: Chefin, mach dir keine Sorgen, das schaffen wir, das kriegen wir hin!, und wenn es dir dann auch noch passiert, dass unangemeldet 50 Leute bei der Tür hereinschneien, dann wirst du das als Chefin deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicher nie vergessen. Solche Dinge gehen dann aber wirklich nur mit Arbeitszeitflexibilisierung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Mit dieser Arbeitszeitflexibilisierung hat man wirklich die Chance und die Möglichkeit, dass Mitarbeiter länger im Betrieb bleiben können, wodurch sie aber auch selbst­verständlich mehr verdienen oder im Gegenzug auch blockweise freihaben.

Da ich aber aufgrund meines Handicaps in den letzten Jahren auch mit der Haus­kran­kenpflege und mobilen Diensten zu tun hatte, kann ich aus Erfahrung sagen, was dieses flexible Arbeitszeitmodell für eine Erleichterung für diese Branche ist. Pflege


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite