Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 77

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Im Jahr 2007 wurde von Bund und Ländern erstmals eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG abgeschlossen, die den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungs-angebotes und die Einführung von verpflichtender früher sprachlicher Förderung, sowie die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes festlegt. 2011 wurde diese Vereinbarung verlängert, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu er­füllen, wonach ein Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen angestrebt wird, der be­sonders auf ganztägige, mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinder­betreuung abzielt.

Im Jahr 2014 wurde diese Vereinbarung ein weiteres Mal bis 2017 verlängert, ins-ge­samt wurden 305 Mio. Euro vom Bund an die Länder zugeschossen. Zudem wurde das Ziel der Vereinbarung umformuliert. Anstatt nur Kinderbetreuung auszubauen, soll „ele­mentare Kinderbildung und -betreuung“ gefördert und die „Bildungs und Betreuungs­qualität für Kinder bis zum Schuleintritt“ weiterentwickelt werden. Im Jahr 2017 hätte die 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebo­tes neu verhandelt und verlängert werden sollen, um eine Finanzierung zum weiteren Ausbau zu sichern, da die aktuelle Vereinbarung gemäß 15a B-VG mit Ende 2017 ausgelaufen ist.

Mit Ach und Krach ist es der damaligen zuständigen Familienministerin Sophie Karma­sin gelungen, eine neuerliche 15a-Vereinbarung für die Laufzeit von einem Jahr abzu­schließen, um einen Stopp des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verhin­dern. Nachdem diese Vereinbarung mit 31.8.2018 ausgelaufen war, die Verhandlun­gen einer neuen sich aber verzögert haben, konnte beispielsweise die frühe sprach­liche Förderung in der Steiermark ab September nicht mehr angeboten werden (Kleine Zeitung, 2.11.2018 https://www.kleinezeitung.at/meinung/5523316/Sprachfoerderung-im-Kindergarten_In-einigen-Kindergaerten-gibt-es). Wenngleich es nun gelungen ist, eine neue 15a Vereinbarung zu verhandeln, zeigt die Verspätung und Verwirrung da­rum einmal mehr, dass die Bund-Länder-Vereinbarungen nicht das bestmögliche Ins­trument für eine dauerhafte Finanzierung des Ausbaus und Erhalts von elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten ist. Echte Planungssicherheit sieht anders aus.

Die Finanzausgleichspartner Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund haben sich 2016 im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 dazu entschlossen, im Zuge ei­nes aufgabenorientierten Finanzrahmens die Finanzierung der Elementar-pädagogik treffsicherer zu gestalten und zu reformieren. Man hat sich darauf geeinigt, ein entspre­chendes Konzept bis September 2017 auszuarbeiten. Damit geht man auf die schon lange erhobenen Forderungen von Expert_innen ein, die fest-stellen: „Das aktuelle Fi­nanzausgleichsgesetz sieht keine gezielt aufgabenorientierte Verteilung der Ertrags­anteile in Bezug auf die Kinderbetreuung vor. Ebenso fehlt ein Bezug zur Wirkungs­orientierung. Eine solche verstärkte Aufgaben- bzw. Wirkungs-orientierung wird jedoch von Expertinnen und Experten bereits seit längerem eingefordert und sollte in Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen verstärkt diskutiert werden“ (KDZ, 2015: Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung. Modellentwürfe einer aufgabenorientierten Mittelverteilung für die vorschulische Kinder­betreuung, veröffentlicht am 22.10.2015).

Die Einführung eines aufgabenorientierten Finanzrahmens ermöglicht eine effizientere Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel unter Einbezug demographischer, sozio­ökonomischer und betriebswirtschaftlicher Indikatoren (wie beispielsweise der Bevölke­rung der Unter-5Jährigen, oder der Bevölkerungsentwicklung der Bis-5-Jährigen, der Anzahl von Alleinerziehenden, der Anzahl der Kinder mit Bedarf an Sprachförderung, der Schließtage und Öffnungszeiten, der Anzahl der betreuten Kinder, Betriebsausga­ben oder Investitionen). Durch die Verankerung von Wirkungszielen und die Koppelung der Verwendung der Gelder an das Erreichen dieser, kann sichergestellt werden, dass


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