Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 78

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jene Gemeinden, die Geld zum Erreichen eines quantifizierbaren Zieles erhalten, die­ses auch zweckgebunden dafür einsetzen können.

Gemäß dem Paktum zum FAG 2017 wurde Anfang 2017 eine Arbeitsgruppe zur Kon­zepterstellung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs am Beispiel der Elemen­tarpädagogik eingerichtet. Die Arbeitsgruppe blieb jedoch konkrete Ergebnisse schul­dig und es finden seit längerem keine weiteren Arbeitssitzungen mehr statt. (vgl. z.B. ORF Salzburg am 8.7.2018: https://salzburg.orf.at/news/stories/2923283/). Die späte Einigung bezüglich der aktuellen 15a-Vereinbarung hat für zusätzliche Unsicherheit auf Seiten der Gemein-den und Länder geführt. Das Zentrum für Verwaltungsforschung schreibt bezugnehmend auf die Neuerungen im FAG 2017 folgendes:

„Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamtkon­zeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt ver­schoben. (...) Es wäre wichtig, den weiteren Reformpfad zu definieren. Ein umfas­sender Prozess berücksichtigt das Zusammenwirken verschiedener Kompetenz- und Finanzierungsverflechtungen auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Beim Beispiel Kin­derbetreuung bedeutet dies, dass insbesondere auch die Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau sowie die Landesförderungen im Kinderbetreuungsbereich in den Gesamtre­formprozess einzubeziehen wären. Ergebnis sollte ein Bündeln der laufenden Finan­zierungsströme und ergänzende programmatischer Förderungen mit klaren Wirkungs­zielen sein“.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungssicher­heit für Gemeinden, die letztendlich für das Zurverfügungstellen von Kinderbetreuungs­plätzen zuständig sind, ist daher der eingeschlagene Reformpfad fortzusetzen und da­rauf hinzuwirken, dass langfristig eine Finanzierung aus einer Hand umgesetzt wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­fordert, einen aufgabenorientierten Finanzrahmen im Rahmen des Finanzausgleichs umzusetzen, um eine treffsichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen zu ge­währleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Vereinbarungen miteinbe­zogen werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.57.11

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Ja, wir beschließen heute die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik. Durch den Abschluss ist die Finanzierung in den Kindergärten auch für die nächsten vier Jahre gesichert. Der Bund stellt 142,5 Millionen Euro zur Verfügung, vonseiten der


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