jene Gemeinden, die Geld zum Erreichen eines quantifizierbaren Zieles erhalten, dieses auch zweckgebunden dafür einsetzen können.
Gemäß dem Paktum zum FAG 2017 wurde Anfang 2017 eine Arbeitsgruppe zur Konzepterstellung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs am Beispiel der Elementarpädagogik eingerichtet. Die Arbeitsgruppe blieb jedoch konkrete Ergebnisse schuldig und es finden seit längerem keine weiteren Arbeitssitzungen mehr statt. (vgl. z.B. ORF Salzburg am 8.7.2018: https://salzburg.orf.at/news/stories/2923283/). Die späte Einigung bezüglich der aktuellen 15a-Vereinbarung hat für zusätzliche Unsicherheit auf Seiten der Gemein-den und Länder geführt. Das Zentrum für Verwaltungsforschung schreibt bezugnehmend auf die Neuerungen im FAG 2017 folgendes:
„Eine grundsätzliche Aufgabenreform oder zumindest eine Diskussion zur Gesamtkonzeption der Aufgabenorientierung wurde jedenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. (...) Es wäre wichtig, den weiteren Reformpfad zu definieren. Ein umfassender Prozess berücksichtigt das Zusammenwirken verschiedener Kompetenz- und Finanzierungsverflechtungen auf allen Gebietskörperschaftsebenen. Beim Beispiel Kinderbetreuung bedeutet dies, dass insbesondere auch die Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau sowie die Landesförderungen im Kinderbetreuungsbereich in den Gesamtreformprozess einzubeziehen wären. Ergebnis sollte ein Bündeln der laufenden Finanzierungsströme und ergänzende programmatischer Förderungen mit klaren Wirkungszielen sein“.
Im Sinne größtmöglicher Transparenz von Finanzierungsströmen und Planungssicherheit für Gemeinden, die letztendlich für das Zurverfügungstellen von Kinderbetreuungsplätzen zuständig sind, ist daher der eingeschlagene Reformpfad fortzusetzen und darauf hinzuwirken, dass langfristig eine Finanzierung aus einer Hand umgesetzt wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, einen aufgabenorientierten Finanzrahmen im Rahmen des Finanzausgleichs umzusetzen, um eine treffsichere und wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Dabei sollen auch Landesförderungen und 15a-Vereinbarungen miteinbezogen werden.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Edith Mühlberghuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Ja, wir beschließen heute die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Elementarpädagogik. Durch den Abschluss ist die Finanzierung in den Kindergärten auch für die nächsten vier Jahre gesichert. Der Bund stellt 142,5 Millionen Euro zur Verfügung, vonseiten der
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