Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 80

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damit man auch erkennt, worum es sich tatsächlich handelt und was wir wirklich in die Sachleistungen der Kinderbetreuung investieren.

Nehmen wir unser Bruttoinlandsprodukt als einen Hunderteuroschein, dann gibt Däne­mark im Vergleich etwa 2 Euro davon für Kinderbetreuung aus, Schweden 1,60 Euro, Frankreich 1,20 Euro, und sogar im EU-Schnitt ist in den letzten Jahren 1 Euro von diesen 100 Euro für die Kinderbetreuung investiert worden. Zu Österreich möchte ich Ihnen folgende Frage stellen: Wie viel, glauben Sie, investieren wir in unserem Land in die Sachleistungen rund um die Kinderbetreuung? Unser Bruttoinlandsprodukt ist ein Hunderteuroschein, wie viel davon gibt Österreich dafür aus? – Müde 50 Cent! Das ist ein Viertel dessen, was die Dänen investieren, das ist ein Drittel dessen, was die Schweden investieren, und die Hälfte dessen, was der EU-Schnitt, unsere Nachbar­staaten und die anderen EU-Staaten, investiert.

Die heute vorliegende 15a-Vereinbarung ist wahrlich kein Grund für einen Feiertag in unserem Land. Natürlich muss sie beschlossen werden, da es notwendig ist, dass diese 142,5 Millionen Euro weiterhin den Bundesländern und für den Ausbau der Kin­derbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Ich sage bewusst weiterhin, da dieses Jahr und nächstes Jahr kein Cent mehr investiert werden wird – und auch bis 2022 nicht. Führen wir uns aber vor Augen, dass es in dieser Zeit sehr wohl eine Inflation geben wird, dass wir aktuell eine Situation der Hochkonjunktur vorfinden, dass wir sehr wohl einen anstehenden Budgetüberschuss und anhaltend gute Wirtschaftsdaten vor uns liegen haben, dann frage ich mich, warum es nicht möglich ist, diese hehren Ziele, die man sich ja angeblich gesteckt hat, auch finanziell abzubilden.

Die Arbeiterkammer hat in ihrer Stellungnahme zudem geschrieben, dass für die Ver­pflichtungen, denen wir uns eigentlich verschreiben wollen – das ist unter anderem auch auf die auf uns zukommende Ausweitung der Höchstarbeitszeit reflektiert –, eine Verdoppelung der Mittel in Österreich notwendig wäre. Wir stehen vor Problemen, wie dass die Öffnungszeiten im Hinblick auf die Arbeitszeitverlängerung nicht reguliert sind oder dass ein zweites kostenloses Kindergartenjahr in der aktuellen 15a-Vereinbarung überhaupt nicht abgebildet ist. Wir haben noch immer nicht die Situation, auf die wir in Österreich stolz sein könnten, nämlich dass wir einheitlich hohe Mindeststandards für die Elementarpädagogik festgeschrieben hätten. – Die haben wir nicht.

Die 15a-Vereinbarung ist weder Fisch noch Fleisch. Es gibt keine rechtliche Grundla­ge, mit der eingefordert werden kann, dass es Maximalgrenzen bei den Gruppengrö­ßen gibt, dass es entsprechende Betreuungsschlüssel gibt, dass es endlich einmal Höchstgrenzen für Schließtage in Kinderbetreuungseinrichtungen gibt. Die Leute drau­ßen haben im Schnitt fünf Wochen Urlaub, die Schließtage schwanken aber und rei­chen bis zu 60 Schließtagen pro Jahr. Wie soll eine Familie diese Zeit überbrücken können und genau diese Tage für die Familie und im Sinne der Kinder organisieren können?

Wir haben noch immer keine entsprechenden Rahmenbedingungen, die Kindergarten­pädagogInnen Vor- und Nachbearbeitungszeiten gewähren würden oder eine Super­vision oder, im nächsten Schritt, auch eine angemessene Bezahlung von Elementarpä­dagogInnen.

Persönlich fordere ich, da auch endlich einen Schritt in Richtung Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung ab dem ersten Lebens­jahr zu setzen. Ich will nicht, dass Eltern gezwungen werden, aber es muss ein Ange­bot geben und es muss den Eltern auch ermöglicht werden, überhaupt einen Rechts­anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr zu erhalten.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

 


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