Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 81

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Ausfinanzierung und bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen im Bereich der Ele­mentarpädagogik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, ergänzend zur 15a-Vereinbarung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen weiteren qualitativen sowie quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung mit bundesweit einheitlich hohen Mindeststandards umzusetzen und auf ein internationales Niveau zu heben.“

*****

Auch wenn mein Antrag im Familienausschuss letztes Mal abgelehnt worden ist: Wir brauchen dringend einen bundesweiten Qualitätsrahmen in der Kinderbetreuung, es braucht rechtliche Mindeststandards, wir brauchen Qualitätskriterien, die die Familien und die Kinder da draußen verdienen, auf die sie sich verlassen können.

Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen, daher bitte ich Sie auch dahin gehend um Zustimmung. Es muss Investitionen in diesem Bereich geben und es darf keine Stagnation im Bereich der Elementarpädagogik und im Bereich der ersten Bildungsein­richtung in unserem Land geben! – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

13.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Ausfinanzierung und bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen im Bereich der Elementarpädagogik

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 2, Bericht des Aus­schusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (331 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpä­dagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (355 d.B.)

Begründung

Laut dem Working Paper „Familienleistungen und Kinderbetreuung im internationalen Vergleich“ des österreichischen Instituts für Familienforschung aus dem Jahr 2017 gibt Österreich 0,5% des BIP für die frühkindliche Erziehung aus und liegt damit deutlich hinter Ländern wie Dänemark mit 2,0% und Schweden mit 1,6%. Im EU-Schnitt werden 0,98% des BIP für Kinderbildung ausgegeben, dies würde für Österreich ein Plus von
1 Milliarde € jährlich bedeuten. Diese Unterfinanzierung der Sachleistungen, insbeson­dere jener für die frühkindliche Erziehung, spiegelt sich auch in der Qualität und Quan­tität der Kinderbetreuung wider. Während etwa in Dänemark die Einrichtungen durch­schnittlich nur 9 Tage im Jahr geschlossen sind, sind es in Österreich im Durchschnitt 40 Tage, die Anzahl ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden und reicht von 3 Tagen bis zu 60 Tagen. Auch in Sachen Betreuungsschlüssel und der täglichen Öffnungszeiten hinkt Österreich weit hinterher.

 


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