Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 82

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Trotz Hochkonjunktur und medial gefeiertem Budgetüberschuss ist man seitens der Bundesregierung nicht gewillt, mehr Geld für die Kinderbetreuung in die Hand zu neh­men. Nachdem man bei den Verhandlungen der 15a-Vereinbarung zur Kinderbetreu­ung anfangs sogar mit einer Kürzung gedroht hat, gibt es nun doch eine Stagnation bei 142,5 Mio. € seitens des Bundes und dieser Betrag soll bis 2021/22 unverändert blei­ben, was de facto eine jährliche Minimierung bedeutet. Im Regierungsprogramm heißt es auf Seite 103: „Kinderbetreuungsangebote müssen weiter flächendeckend ausge­baut werden, damit adäquate, qualitätsvolle Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.“

Angesichts der neu dazugekommenen Anforderungen sind die Fördermittel, die in der 15a-Vereinbarung vorgesehen werden, zu gering. Für eine Lösung der drängendsten Probleme wäre eine Verdopplung der Mittel erforderlich (Öffnungszeiten im Hinblick auf die Arbeitszeitverlängerung, zweites kostenloses Kindergartenjahr, angemessene Sprachförderung). Die Zielsetzungen bei Ausbau und Öffnungszeiten sind zu wenig ambitioniert, zudem werden die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern weitgehend festgeschrieben, anstatt auf ein flächendeckendes Angebot zu zielen.

Um im Bereich der Elementarpädagogik endlich Fortschritte zu erzielen und diese auf ein internationales Niveau zu heben, braucht es neben dem dringend erforderlichen quantitativen Ausbau auch einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen mit österreich­weiten hohen Mindeststandards, was Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Schließta­ge und Ausbildungsstandards betrifft, sowie eine entsprechende Wertschätzung und Anerkennung des elementarpädagogischen und unterstützenden Personals, die sich in entsprechenden Rahmenbedingungen (bezahlte Zeit für Vor- und Nachbereitungen sowie Elternarbeit, Supervision, etc.) und einer angemessenen Bezahlung niederschla­gen muss. Weiters bedarf es österreichweit eines Rechtsanspruchs auf einen ganztä­gigen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung ab dem ersten Lebensjahr des Kin­des.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, ergänzend zur 15a-Vereinbarung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen weiteren qualitativen sowie quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung mit bundesweit einheitlich hohen Mindeststandards umzusetzen und auf ein internationales Niveau zu heben.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt die Frau Bundesminister zu Wort. – Bitte, Frau Bundesminister.


13.06.54

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Da­men und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich freue mich, dass uns gemeinsam mit den Bundesländern diese 15a-Vereinbarung gelungen ist.

Man könnte sagen, gut Ding braucht etwas Weile, aber wir haben uns die Daten- und Faktenlage angeschaut und gesehen, dass die Kindergärten für über Dreijährige in Ös-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite