Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 90

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cherzustellen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch unserem Vizekanzler Heinz-Christian Strache danken, der das Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen versprochen und nun auch in Umsetzung gebracht hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Bundesregierung verschließt die Au­gen nicht vor den Problemen, diese Bundesregierung handelt! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Kuss-Bergner. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.33.26

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher! Liebe Besucherinnen und Besucher! Liebe Kollegin Holzinger-Vogtenhuber, Sie haben so plakativ diesen Hunderteuroschein und den Anteil, den Österreich davon für Kinderbetreuung aufwendet, erwähnt. Ich hoffe, Sie haben mit eingerechnet – aber ich brauche es nicht zu hoffen, denn ich weiß, Sie haben es nicht getan –, dass Österreich Spitzenreiter bei den Leistungen für Familien und Kinderbetreuung ist. Man muss schon auch diese Zahlen mit einrechnen, wenn man so eine Rechnung hier vorlegt, vielleicht rechnen wir also gemeinsam noch einmal nach. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Liebe Frau Bundesministerin, die 15a-Vereinbarung liegt hier zum Beschluss vor, und es ist schön, sie mitbeschließen zu können. Es hat sehr viel Anstrengung bedeutet, es war eine große Aufgabe, aber es liegt jetzt ein gutes Paket vor. Ich kann mich noch sehr gut an die polemische Diskussion hier im Haus anlässlich der Debatte über das Budget erinnern, als es geheißen hat, 1 000 Euro habe die Bundesregierung für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgesehen. Wir beschließen heute für die nächsten vier Jahre 720 Millionen Euro. – Oh Wunder!

Ganz klar hervorzuheben ist nicht nur die finanzielle Seite, sondern vor allem der Inhalt dieser Vereinbarung: Es werden Maßnahmen ergriffen, die eine Qualitätsverbesserung garantieren. Geschätzte Damen und Herren, wir alle wissen, in den ersten Jahren des Lebens eines Kindes wird ein wichtiger Grundstein für die spätere Entwicklung gelegt. Es ist daher wesentlich, nicht nur über die Quantität, sondern auch über die Qualität zu sprechen. Diesbezüglich sind einige Punkte in der 15a-Vereinbarung enthalten, und zwar die klare Definition der Zielsetzungen von Bildung und Betreuung oder die Intensi­vierung und qualitative Weiterentwicklung im Bereich der Sprachförderung.

Besonders freut es mich, dass es Zweckzuschüsse für die Verbesserung des Betreu­ungsschlüssels auf eins zu vier für unter Dreijährige und eins zu zehn für Drei- bis Sechsjährige gibt. – Es freut mich, dass wir in Kärnten, Herr Kollege, beim Betreu­ungsschlüssel bei den Krippen sehr gut liegen: Wir haben durchschnittlich 4,4 und bei den Kindergärten sogar 9,5.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vereinbarung ist auch die quantitative und qualitative Förderung von Tageselternangeboten. Da haben wir auch ein Bundesgütesiegel vor­zuweisen.

Wichtig bei dieser 15a-Vereinbarung ist, dass Anreize geschaffen werden und nicht mit der Gießkanne oder mit dem Vorschlaghammer agiert wird. Schlussendlich liegt es am Ende an den Gemeinden, ein Angebot zu schaffen – und die Gemeinden wissen am besten, wo der Bedarf ist und wie man ihn abdeckt. (Abg. Erasim: ... die finanziellen Mittel!) Wir müssen damit aufhören, vom Bund aus Maßnahmen zu setzen, die die Ge­meinden an den Rand der finanziellen Möglichkeiten bringen. Ich kenne genug Ge-


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