Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 91

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meinden, die an die Grenze der Machbarkeit der Erfüllung der Vorgaben gebracht wer­den, weil zeitweise nicht einmal zehn Kinder angemeldet sind. Es braucht flexible Mög­lichkeiten, damit Gemeinden gut zusammenarbeiten können.

Ziel ist es, die Kinderbetreuung mit dem Fokus auf die unter Dreijährigen auszubau­en – weil die Barcelonaziele angesprochen worden sind – oder die Erweiterung der Öffnungszeiten zu erreichen, um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Fakt ist, dass die beschlossene 15a-Vereinbarung zahlreiche Qualitätsmerkmale auf­weist und den Gemeinden Gestaltungsspielraum lässt, um den Bedürfnissen der Eltern besser entgegenzukommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.37.26

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Es sind ja schon viele wesentliche Punkte erläutert worden, warum es wichtig ist, dass wir diese 15a-Vereinbarung in dieser Form beschließen. Jetzt wurde gerade wieder über den Betreuungsaspekt gesprochen. Ich möchte vielleicht noch kurz auf den Bil­dungsaspekt dieser Vorlage eingehen.

Wir alle wissen, wir haben ein massives Problem im Bereich der Sprachkompetenz. Das hat natürlich auch sehr viel mit mangelnder Integration zu tun. Wir wissen, dass nach neun Jahren Pflichtschule, mit 15 – das habe ich schon öfter an dieser Stelle ge­sagt –, rund ein Drittel oder fast ein Drittel der Kinder nicht sinnerfassend lesen kann. Wir wissen natürlich (Zwischenruf der Abg. Erasim) – keine Sorge, das ist bei euch vielleicht öfter der Fall, bei uns machen wir uns da weniger Sorgen –, dass daran nicht die achte Schulstufe schuld ist, sondern dass es bei der ganzen Sache eine Vorge­schichte gibt. Diese beginnt in der Volksschule.

Wir haben ja im Frühling die Deutschpflicht, entsprechende Fördermaßnahmen und auch – aus meiner Sicht ganz wesentlich – die einheitlichen Standards bei den Sprach­tests eingeführt. Wir führen auch jetzt, im Rahmen dieser 15a-Vereinbarung, einheit­liche Sprachstandserhebungen für den Kindergarten ein. Ich glaube, das ist ein we­sentlicher Schritt, um dann auch entsprechende Fördermaßnahmen zu ergreifen und entsprechend zur Verbesserung der Situation im Zusammenhang mit dieser Problema­tik beizutragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mehrfach wurde ja heute auch schon der Wertekatalog erwähnt – auch ein Integra­tionsproblem, wenn man so will, das wir damit zu lösen versuchen. Ich glaube, es wäre nicht gut, wenn wir hier so weitermachen wie in der Vergangenheit, dass, noch dazu auf staatliche Kosten, eine Indoktrinierung, eine politisch-religiöse Indoktrinierung in unseren Kindergärten stattfindet. Das müssen wir verhindern, und der erste Schritt dazu ist dieser Wertekatalog. Herr Kollege Loacker, weil Sie gefragt haben, wo man den findet: Auf der Homepage des Ministeriums für Bildung ist er schön leicht einzuse­hen, dort können Sie genau nachlesen. Er ist, wie Sie wahrscheinlich wissen, vom Ös­terreichischen Integrationsfonds gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Nie­derösterreich entwickelt worden – eine durchaus vernünftige Sache, die in diesem Be­reich als Rahmen für die Zukunft dienen soll. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der dritte Punkt, auch schon mehrfach diskutiert – und er wird natürlich auch spannend im Hinblick auf die weiteren Schritte, die wir hier planen –, ist das Kopftuchverbot im Kindergarten. Ja, Sie haben schon recht, es ist zum Glück kein Massenphänomen, dass drei-, vierjährige kleine Kinder oder kleine Mädchen ein Kopftuch tragen müssen, aber es dürfte wohl vereinzelt Fälle geben. Selbst wenn es keinen einzigen oder nur


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