Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 119

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

* Im April 2018 wurden auf Anordnung des Parlaments alle dort eingesetzten Mit­arbeiter noch einmal einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen – darunter auch der be­treffende Thomas C. Das Schreiben der Landespolizeidirektion Wien vom 30. Mai 2018 liegt ebenfalls vor.

* G4S hat den betreffenden Mitarbeiter sofort nach Auftauchen der Vorwürfe gegen ihn am 16.11.2018 dienstfrei gestellt und am 19.11.2018 wurde das Dienstverhältnis ge­löst.

Da die unterfertigten Abgeordneten eine andere Vorstellung von „Verlässlichkeit“ ha­ben, richten sie an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

Verlässlichkeit

Der Fall K.C.

1. Wer im BMI hat dem Neonazi Thomas K.C. im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprü­fung nach § 130 Gewerbeordnung die Zuverlässigkeit bescheinigt?

2. War der LPD Wien im Februar 2018 bekannt, dass das LV Wien schon 2015 gegen K.C. wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz bei der StA Wien Anzeige erstattet hat?

3. Wie konnte einem Neonazi aus der Küssel-Gruppe, der unter Beobachtung des LV Wien stand, am 27.2.2018 von der LPD Wien ein positives Gutachten für die Anstel­lung in einem Security-Unternehmen ausgestellt werden?

4. War der LPD Wien klar, dass damit die Begründung für die Ausstellung eines Waf­fenpasses gegeben wurde?

5. Wurde bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit auch im BVT bzw. im LV Wien Nach­frage gehalten, um zu verhindern, dass eine Person mit extremistischem Hintergrund im Sicherheitsbereich als „zuverlässig“ eingestuft wird?

6. Noch am 12. Juni 2016 wurde K.C. gemeinsam mit Küssel und dessen Stellvertreter Paul B. beim Public Viewing fotografiert. Wurde dem BMI in diesem Zusammenhang bekannt, dass K.C. seine Tätigkeit im Neonazi-Bereich unter der Führung von Paul B. ausführte?

7. Bei einer kurzen Nachschau in Google wäre klar geworden, dass K.C. der Neonazi-Szene in Wien angehört. Wurde Thomas K.C. im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung gegoogelt?

8. Seit wann ist dem BMI bekannt, dass mit K.C. ein Neonazi für die Sicherheit des BVT-U-Ausschusses mitverantwortlich ist?

Waffen

9. Der Neonazi Paul B. steht in engem Kontakt mit K.C. Beide gehören der Neonazi-Facebook-Gruppe „Unwiderstehlich“ an. Wie K.C. arbeitet B. für eine Security-Firma in Wien. B. trägt sichtbar eine Glock 17. Ist der Neonazi Paul B. im Besitz eines Waffen­passes?

10. Ist B. im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte?

11. Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung besitzt B. eine Waffenbesitzkarte bzw. einen Waffenpass?

12. Welche Waffen darf B. mitführen?

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite