Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 118

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er das machen will. Die Frage ist, warum man sich nicht gleich überlegt hat, wie man die Richtlinie ordentlich umsetzen könnte – stattdessen wird ein ultrabanaler, sinnloser Antrag vorgelegt.

Wie wäre es damit, Geld in die Hand zu nehmen und die Medienkompetenz nicht nur im außerschulischen, sondern auch im schulischen Kontext zu behandeln, um Kindern auch beizubringen, was passiert, wenn sie im Internet Informationen über sich selbst preisgeben, wie man mit Quellen im Internet umgeht, wie man erkennen kann, ob et­was wahr ist oder nicht, oder wie man erkennen kann, ob etwas gefährlich ist?

Es ist schon fast eine Verhöhnung des Parlaments, einen solchen Entschließungsan­trag einzubringen, wenn man selbst der Gesetzgeber ist. Um welche Bestimmungen geht es genau? Was soll eigentlich wie wo geregelt werden? Wollen Sie etwas im Strafgesetzbuch ändern? Geht es um das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz? Geht es um das Jugendschutzgesetz? Geht es um Bildung? Geht es um Netzpolitik? Was soll es im Übrigen auch noch kosten? Und was soll es eigentlich bringen? – Ich finde das peinlich. (Beifall bei den NEOS.)

15.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Verhandlungen zu Tagesordnungs­punkt 5 unterbrechen.

15.21.05Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Inneres betreffend „,verlässliche‘ Neonazis“ (2310/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2310/J.

Ich darf den Herrn Bundesminister für Inneres herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.)

Da inzwischen allen Abgeordneten die entsprechenden Unterlagen schriftlich zugegan­gen sind, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Dem Neonazi und Küssel-Kameraden Thomas K.C. ist im Verantwortungsbereich des Innenministers im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung die Zuverlässigkeit amt­lich bescheinigt worden. Auf dieser Basis wurde er im Parlament als Mitarbeiter der privaten Sicherheitsfirma G4S mit Sicherheitsaufgaben im Bereich der Abteilung A2.2 betraut. In diesem Zusammenhang war er auch für die Taschenkontrolle bei Journa­listen im BVT-U-Ausschuss, für den Zutritt zum Medienraum des U-Ausschusses, in den die Befragungen live übertragen werden, sowie für den Ausschluss von Mitarbeite­rinnen des Kabinetts des Innenministers aus dem U-Ausschuss zuständig.

Das Security-Unternehmen G4S stellt dazu fest:

* Der Mitarbeiter Thomas C. wurde am 5. Februar 2018 eingestellt und hatte zu diesem Zeitpunkt einen lückenlosen Lebenslauf sowie ein einwandfreies Führungszeugnis (Strafregisterauszug) vorzuweisen.

* Er wurde standardmäßig einer „Zuverlässigkeitsprüfung“ (gemäß § 130 Gewerbeord­nung) unterzogen – das positive Gutachten der Landespolizeidirektion Wien vom 27. Feb­ruar 2018 liegt vor.

 


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