Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 413/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet (357 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kinder- und Jugendschutz ist für uns sehr wichtig, das sollte, glaube ich, für uns als Politiker eine der wichtigsten Aufgaben sein. Digitalisierungs- und Medienkompetenz zu vermitteln, ist meiner Meinung nach auch der wichtigste Schritt, um Kindern und Jugendlichen einen selbstbewussten Umgang im Internet zu ermöglichen. Sie leistet auch einen funktionierenden Beitrag dazu, Kinder und Jugendliche zu wappnen, wenn sie Desinformationskampagnen im Internet auffinden, und auch, um Hass im Netz vorzubeugen. Ich glaube, das ist ein Thema, von dem aus wir hier gleich zum nächsten Punkt überleiten können.
Der Antrag, der hier vorliegt, ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte und wie komplett planlos, oberflächlich und banal man bei so einem Thema unterwegs sein kann. Es sind Ihnen aber immerhin zwei Dinge aufgefallen: erstens, es gibt ein Internet, und zweitens, da sind auch junge UserInnen unterwegs. – Willkommen in der Gegenwart, liebe Regierung! (Beifall bei den NEOS.)
In diesem Antrag wird die Bundesministerin aufgefordert, „im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Medienkompetenz von jungen Menschen im außerschulischen Kontext zu stärken“. – Das ist nichtssagend ohne Ende! Was soll das genau heißen? Ich weiß, dass wir dieses Problem mit dieser Bundesregierung in vielen Bereichen haben, und auch da gilt wie schon bei der Ratspräsidentschaft: Was heißt das eigentlich konkret? Dieses Thema ist viel zu wichtig, als dass wir uns da nur mit Allgemeinplätzen beschäftigen könnten und zufrieden geben sollten.
Für die ZuseherInnen ist aber vielleicht auch interessant, zu wissen: Es gibt eine Österreichische Jugendstrategie, und die beinhaltet auch den Bereich „Medien und Information“ als eines von vier wesentlichen Handlungsfeldern. Da gibt es auch Förderungen, nämlich 400 000 Euro im Jahr. Deshalb stelle ich die Frage zu diesem konkreten Antrag: Was genau soll da zusätzlich geschehen?
Ich frage jetzt noch weiter nach konkreten Antworten anstatt nach sinnlosen Plattitüden. Was bitte soll zum Beispiel mit „Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet“ generell gemeint sein? Der Jugendschutz ist ja in Österreich, wie wir wissen, nicht Bundessache, sondern in neun unterschiedlichen Landesgesetzen geregelt. Regeln bezüglich jugendgefährdender Medien, Gegenstände und Dienstleistungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Unser Antrag zur Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes wurde im Übrigen im Ausschuss immer wieder vertagt, und man hat sich auch jetzt noch nicht darauf geeinigt, dass man das in Bundeskompetenz geben sollte.
Auf europäischer Ebene gibt es eine Novelle der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die im Übrigen auch genau auf das abzielt: Da wurde der Jugendschutz verschärft, und es wurde auch auf Onlineplattformen erweitert. Man könnte diese Richtlinie jetzt auch rasch umsetzen; Minister Blümel hat eigentlich schon angekündigt, dass
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