Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 116

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Personen zu uns, insbesondere Frauen bei Cybermobbingfällen, die via Direktnach­richt extremem Hass ausgesetzt sind, sich aber rechtlich nicht dagegen wehren kön­nen. – Zitatende. Auch Sigi Maurer hat bei Zara Unterstützung gefunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbale Gewalt, Verleumdung, Ehrenbeleidigung, üb­le Nachrede sind kriminelle Handlungen. Wie einige von Ihnen wissen, bin ich selbst Betroffene. Es wurde von mir erwartet, dass ich mein Mandat zurücklege, ich habe das nicht gemacht – das hat viele Menschen in diesem Land irritiert. In der Folge ist ein massiver Shitstorm über mich hereingebrochen: auf den sozialen Netzwerken, per E-Mail und sogar auf der Straße. (Ruf bei der FPÖ: Na geh!) Eines der vielen Hassmails, die ich bekommen habe, möchte ich nun hier verlesen: „Frau Bißmann. Ich habe noch nie in meinem langen Leben eine so verlogene und unfähige strohdumme Politikerin erlebt. Ich habe vor jeder Prostituierten 100 mal mehr Respekt als vor Ihnen. Sie sind die schamloseste politische Hure seit es Politiker gibt. Schleichen Sie sich“. (Abg. Ro­senkranz: War das ein Sympathisant der Liste Pilz? – Abg. Bösch: War das ein Par­teifreund?)

Ich lasse das jetzt einmal so stehen. Ich müsste damit rechnen, verklagt zu werden, wenn ich den Namen des Absenders öffentlich nenne oder damit vor Gericht ziehe. Ich habe den Namen, der Absender hat mir diese E-Mail mit Klarnamen geschickt, aber ich kann damit nicht vor Gericht gehen, weil der Justiz da die Hände gebunden sind. Die RichterInnen berufen sich auf das gültige Recht. Das Prozessrisiko liegt bei der Klägerin, zudem muss durch zwei weitere Personen nachgewiesen werden, dass der Absender auch wirklich die Nachricht geschrieben hat. (Abg. Meinl-Reisinger: Machen Sie was!)

Ich lade Sie deshalb ein: Unterstützen Sie im Sinne eines Zeichens, eines starken Sig­nals der Hilfe für Betroffene sexistischer, herabwürdigender Cyberbelästigung partei­übergreifend den eingebrachten Entschließungsantrag betreffend „besseren Schutz von Betroffenen vor sexistischen Onlineübergriffen (Cyberbelästigung)“! Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Justizausschusses nächste Woche.

Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen Stephanie Cox, Gabriele Heinisch-Hosek und Pamela Rendi-Wagner für die Unterstützung bei der Einbringung dieses Antrages. Wir hier im Hohen Haus haben die Möglichkeit und die Pflicht, Verbesserungen in der Gesellschaft, im Umgang miteinander voranzutreiben, im Sinne einer respektvolleren Gesellschaft, aber vor allem einer Gesellschaft mit Anstand, denn: „Politik ist der Ort, an dem wir uns ausmachen, wie wir miteinander leben“, um Herrn Matthias Strolz zu zitieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abge­ordneten Amon, Diesner-Wais und Cox.)

15.15

15.15.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsaus­schusses, den vorliegenden Bericht III-207 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf jene Damen und Herren, die den Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke sehr herz­lich.

Wir haben jetzt noch 3 Minuten Zeit, um mit Tagesordnungspunkt 5 zu beginnen, bevor die Dringliche aufgerufen wird. Ich würde mit diesem Tagesordnungspunkt beginnen. (Abg. Jarolim: Das ist eine beherzte Entscheidung!) – Ich danke für den Kommentar. (Allgemeine Heiterkeit.)

 


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