Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 120

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

13. Welche Waffen besitzt B.?

14. Ist der BVT-Security-Neonazi K.C. im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte?

15. Ist K.C. im Besitz eines gültigen Waffenpasses?

16. Wenn ja, seit wann und mit welcher Begründung besitzt K.C. eine Waffenbesitz­karte bzw. einen Waffenpass?

17. Welche Waffen darf K.C. mitführen?

18. Welche Waffen besitzt K.C.?

19. Voraussetzung für die Ausstellung eines Waffenpasses ist laut Waffengesetz und den Durchführungsverordnungen zum Waffengesetz eine Verlässlichkeitsprüfung, die in der Regel ausschließlich aus einem psychologischen Gutachten besteht. Warum wird in diesem Zusammenhang die mögliche Zugehörigkeit zu einer extremistischen Gruppierung nicht in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz überprüft?

20. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, verfügen über einen Waffenpass?

21. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, verfügen über eine Waffenbesitzkarte?

22. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, sind im Besitz von Faustfeuerwaffen?

23. Wie viele Personen, die vom BVT oder von Landesämtern für Verfassungsschutz als Extremisten eingestuft werden, sind im Besitz von halbautomatischen Waffen?

24. Wer hat es unterlassen, in die Durchführungsverordnungen zum Waffengesetz eine Überprüfung des extremistischen Hintergrunds einer Person aufzunehmen?

25. Warum nehmen Sie bis heute in Kauf, dass Extremisten in Österreich Schusswaf­fen bis hin zu halbautomatischen Sturmgewehren erwerben und tragen dürfen?

26. Warum verfolgen Sie gut integrierte Lehrlinge und sehen bei der legalen Bewaff­nung von Neonazis weg?

27. Ist der Neonazi K.C. nach Gewerbeordnung und Waffengesetz heute nach wie vor „zuverlässig“?

Verlässliche Kabinette

28. BMI, BMLVS, BMVIT, BMOEDS – in Kabinetten von Ministerien, die von großer Bedeutung für die Sicherheit Österreichs sind, sitzen Personen mit eindeutig rechts­extremen Wurzeln. Ist sichergestellt, dass Personen, die über ihre Funktion in Kabi­netten von Bundesministern Zugang zu besonders klassifizierten oder für die Sicher­heit besonders relevanten Informationen haben, rechtzeitig vor Dienstantritt einer Si­cherheitsüberprüfung durch die Abt 3/BVT unterzogen wurden?

BMI

29. Ist Roland Teufel (Brixia Innsbruck) vor seiner Bestellung ins Kabinett des Innenmi­nisters einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

30. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

31. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

32. Ist Alexander Höferl (unzensuriert.at, Gothia zu Wien) vor seiner Bestellung ins Ka­binett des Innenministers einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden?

33. Wenn nein, warum – trotz seiner rechtsextremen Verbindungen – nicht?

34. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Überprüfung gekommen?

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite