Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 142

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Das Zweite, das ich sehr interessant fand: Sie haben sich die Fragen betreffend sehr oft auf die Amtsverschwiegenheit berufen. Sie wissen auch, dass das ja leider etwas ist, was dem Verfassungsgesetzgeber passiert ist, denn grundsätzlich war es nicht so geplant, dass sich ein Minister gegenüber dem Nationalrat auf die Amtsverschwiegen­heit berufen kann. Nichtsdestotrotz haben Sie recht, bei diesen Fragen wäre jedenfalls der Datenschutz vorgegangen, dementsprechend wäre das einigermaßen schwierig.

Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass die Situation, vor der wir jetzt stehen, für uns alle nicht nur unangenehm, sondern einigermaßen gefährlich und letztlich vor allem sehr, sehr peinlich ist, dass es sein kann, dass jemand, der – ich sage es jetzt vorsichtig – eine umfassende Nähe zur Neonaziszene, wie auch immer man das genau definieren will, hat, hier als Sicherheitsdienstleister in einem Untersuchungsausschuss tätig ist. Ich halte diese Optik für verheerend.

Ich glaube, dass das insbesondere daran liegt, dass wir uns überlegen sollten, ob das denn überhaupt möglich sein sollte, dass eine private Sicherheitsfirma in diesem Zu­sammenhang im Parlament tätig ist.

Die einschlägigen Rechtsbestimmungen sind schon entsprechend bemüht worden. Ich glaube, dass nach den momentan vorhandenen Rechtsbestimmungen die Überprüfun­gen wahrscheinlich nicht viel anders hätten ausgehen können. Sie haben angespro­chen, dass die Überprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz gar nicht angefragt wurde.

Ich glaube, worüber wir uns grundsätzlich Gedanken machen sollten, ist, ob die derzei­tigen Rechtsbestimmungen – sprich: jene nach dem Waffengesetz, die Bestimmungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder vielleicht auch bei der Gewerbeordnung – aus­reichend sind. Sie zeigen auf uns als Gesetzgeber: Sie wissen, dass Sie auch als In­nenminister die Möglichkeit haben, die Initiative zu ergreifen – Sie haben es ja auch schon angesprochen. Ich glaube, wir sollten uns alle hier im Parlament zusammen­setzen und überlegen, ob diese Rechtsvorschriften noch zeitgemäß sind beziehungs­weise ob es einfach Notwendigkeiten gibt, sie entsprechend zu ändern.

Was ich grundsätzlich sehr schwierig finde – das ist eine allgemeine Frage, die wir schon sehr oft hier im Hohen Haus diskutiert haben –, ist die Frage der Auslagerung von jenen Aufgaben, die an und für sich der Hoheitsverwaltung obliegen sollten. Es war sehr oft die Freiheitliche Partei, die meinen Kritikpunkt geteilt hat, die sagte, dass dort, wo es um die Ausübung von Polizeibefugnissen oder von etwas, das Polizeibe­fugnissen nahe ist, geht, nicht ausgelagert werden sollte. Wir hatten sehr lange die Dis­kussion über das Schubhaftzentrum Vordernberg. Es war in diesem Zusammenhang leider immer die ÖVP, die gebremst hat.

Die Frage der Privatisierung ist vorhin schon angesprochen worden. An und für sich bin ich ein Freund der Privatisierung und halte sie in ganz, ganz vielen Bereichen für richtig und auch für wichtig, weil ich nicht glaube, dass sich der Staat übermäßig in Unternehmungen einmischen muss. Wo es aber auf gar keinen Fall geht – das ist ge­nau die Problematik, vor der wir nun wieder stehen –, ist dort, wo es wirklich um poli­zeiliche Befugnisse geht.

Das haben wir zum Beispiel beim Schubhaftzentrum Vordernberg, wo wir bis heute eine ungeklärte grundrechtliche Problematik haben. Was ist, wenn dort etwas pas­siert? – Dazu gibt es übrigens einen Bericht und Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Es war immer die ÖVP, die da blockiert hat.

Wir haben das nun auch weiterhin in der derzeitigen Situation. Wir haben einen priva­ten Sicherheitsdienstleister, der bei der Überprüfung offensichtlich nicht so vorgeht, wie wir uns das erwarten. Deswegen haben wir nun diese absurde Situation.

 


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