Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 145

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nach der Durchsicht der Protokolle halte ich die Ausdrücke „Ziehvater des institutionellen Linksextremismus“ und „ein Kabinett nach dem anderen mit Rechtsextremisten anfüllen“ für die Würde des Hauses nicht für ange­bracht. Ich erteile aber keine Ordnungsrufe und bitte, das zu unterlassen.

Wohl aber erteile ich Ihnen, Herr Pilz, einen Ordnungsruf für die Ausdrucksweise: „Op­positionsbank – Regierungsbank – Anklagebank. Ich bin froh, wenn wir das Kapitel Re­gierungsbank endlich verlassen haben und einige von Ihnen – ich weiß noch nicht, wel­che es diesmal sein werden – auf der Anklagebank wiederfinden.“ – Das ist eine pau­schale Unterstellung, dass eine Partei oder ihre Vertreter jetzt schon verdächtigt wer­den, unrechtmäßige, strafbare Handlungen getätigt zu haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Keinen Applaus, bitte! (Ruf: Typisch Pilz!) Ich bitte Sie, das ist eine so heikle Debatte, es geht wirklich um etwas! Im Parlament ist alles, was mit Rechtsextremismus in dieser Form der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu tun hat, eine ganz ernste und heikle Angelegenheit. Ich würde Sie daher ersuchen, es zu unterlassen, mit Untergrif­fen und Unterstellungen zu arbeiten. (Abg. Rosenkranz: Richtig!)

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Als Nächste ist Frau Abgeordnete Schwarz zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.51.09

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ich werde ver­suchen, die Diskussion nun wieder zu versachlichen. Wir alle, die wir im BVT-Untersu­chungsausschuss sitzen, sind uns nicht nur der Verantwortung bewusst, sondern ver­lassen uns selbstverständlich auf absolute Vertraulichkeit und Sicherheit. An dieser Stelle auch ein kleiner Appell: Mit Vertraulichkeit ist auch gemeint, dass keine vertrauli­chen Daten an Medien weitergegeben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Wir stehen für die Sicherheit aller Beteiligten, der Mitglieder des Untersuchungsaus­schusses, der Mitarbeiter, der Auskunftspersonen und selbstverständlich auch aller Journalistinnen und Journalisten. Gerade im BVT-Untersuchungsausschuss, in dem wir unter anderem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes befragen, deren Persönlichkeit eines besonderen Schutzes bedarf, und auch Extremismusfragen erörtern, ist es für mich untragbar, dass jemand, der sich in neonazistischen Kreisen bewegt oder auch anderen extremistischen Hintergrund hat, für unsere Sicherheit verantwortlich ist.

Ich bin sehr froh, dass wir uns als BVT-Untersuchungsausschuss sehr rasch, sehr ein­hellig und auch sehr unaufgeregt auf eine weitere Vorgangsweise geeinigt haben, nämlich darauf, dass in Zukunft ausschließlich Mitarbeiter des Hauses oder des Innen­ministeriums, die zumindest bis zur Sicherheitsstufe vertraulich sicherheitspolizeilich überprüft sind, Dienst tun. Es muss auch sichergestellt sein, dass die Abhörsicherheit gegeben ist – auch dessen haben wir uns selbstverständlich versichert.

Eines ist jedenfalls klar – das wurde heute schon erwähnt –: Der vorliegende Vertrag stammt aus dem Jahr 2008, er wurde unter der Nationalratspräsidentin Prammer abge­schlossen. Bisher wurden alle Untersuchungsausschüsse auf Basis dieses Vertrags­inhaltes abgewickelt, und das war auch bei diesem Untersuchungsausschuss so.

Zusätzlich dazu besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass von der Parlaments­direktion eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SPG angefordert wird. Das wurde auch getan, und zwar am 26. April dieses Jahres durch die Parlamentsdirektion. Die Firma hat die Durchführung dieser Sicherheitsüberprüfung bestätigt. Warum diese nicht nach dem SPG erfolgt ist, entzieht sich noch unserer Kenntnis.

 


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