Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 188

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ken, dass Sie sich so intensiv mit den Berichten des Rechnungshofes befassen. Es stehen ja vier Berichte auf der Tagesordnung, die das Verkehrsressort betreffen, die wir zuletzt im Rechnungshofausschuss behandelt haben. Ich erlaube mir auch noch einmal, kurz auf die Berichte einzugehen, weil es ja doch unsere Berichte sind.

Im Bereich der zivilen Flugsicherung haben wir die Austro Control mit anderen europäi­schen Flugsicherungsorganisationen verglichen und haben festgestellt: Die Austro Control ist eine produktive Flugsicherungsorganisation, aber im Vergleich auch etwas teurer.

Sie hat die Aufgabe, für einen sicheren Ablauf des Flugverkehrs zu sorgen. Wesentli­ches Qualitätsmerkmal ist etwa die Zahl der Verspätungen, und da liegt die Austro Control besser als der europäische Schnitt. Sie ist aber bei den Personalkosten teu­rer – auch in der Fluglotsenstunde – und liegt an elfter Stelle der europäischen Flugsi­cherungsorganisationen.

Die bedeutendsten Einnahmequellen sind die Überfluggebühren und die An- und Ab­fluggebühren. Im Jahr 2015 gab es ein besseres Ergebnis, das Ergebnis wurde auf­grund eines Sondereffekts verdoppelt – weil der ukrainische Luftraum gesperrt wurde. Deshalb waren das Ergebnis und die Einnahmen besser.

Es gibt jedoch ein Aber bei der Austro Control, und das ist der hohe Anteil des So­zialkapitals, die hohen Rückstellungen und Abfertigungen für Pensionen, die zwei Drit­tel ausmachten. Das sind natürlich Summen, die man sich verdienen muss und die zu­künftig einen hohen Liquiditätsbedarf nach sich ziehen.

Die Austro Control wurde, wie Sie wissen, 1994 ausgegliedert. Sie beschäftigt mehr als 1 000 Bedienstete, darunter 336 Fluglotsinnen und Fluglotsen. Der Rechnungshof hat bemängelt, dass eine Eigentümerstrategie zur Senkung des Personalaufwandes bezie­hungsweise zur Entwicklung der Gestaltung der Gehälter gefehlt hat. Wir haben fest­gestellt, dass die Gehälter des aktiven Personals in der Austro Control deutlich höher waren als vergleichsweise im Bundesdienst. Sie haben sich, seit es eine Kollektivver­tragsfähigkeit gibt, dynamischer entwickelt, und da meinen wir jetzt gar nicht die Flug­lotsen, sondern die Administrativkräfte, die Fachkräfte im technischen Bereich et ce­tera.

Es gab Leistungsprämien, es gab Belohnungen, die wir teilweise nicht nachvollziehen konnten. Daher ist der Rechnungshof der Meinung, man soll mit Maßnahmen dazu beitragen, dass es eine leistungs- und generationengerechtere Bezahlung gibt. Da gibt es eine Chance, wenn der dritte Kollektivvertrag verhandelt wird; da verstehen wir un­seren Bericht auch als Rückenwind für die Verhandlungen.

Detto ist es mit den Anpassungsprozessen hinsichtlich der Pensionsreformen. Diese wurden nicht nachgezogen, im Speziellen für Bedienstete, die dem alten Kollektivver­trag unterliegen. Auch da ist es notwendig, kostendämpfende Maßnahmen zu setzen. Gesetzliche Maßnahmen wurden im Ausschuss ausgeschlossen, es müssten aber ei­gentlich Maßnahmen wie 40-jährige Durchrechnung, Abschläge bei früherem Pen­sionsantritt, Pensionssicherungsbeiträge et cetera gesetzt werden.

Was die Umsetzung betrifft, findet gerade ein Nachfrageverfahren statt, und dies wer­den wir im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht für dieses Jahr auch veröffentli­chen.

Beim Thema Pensionen komme ich zum nächsten Bericht: Pensionsgebarung der ÖBB-Bediensteten. Da haben wir eine Follow-up-Überprüfung zu einem Prüfbericht, den der Rechnungshof 2015 veröffentlicht hat, gemacht. Ich betone, dass dieser Bericht jene Bundesbahnbeamten betraf, die bis 1996 aufgenommen wurden, weil die neueren Bediensteten ab 1996 dem ASVG unterliegen und nicht von diesem Bericht umfasst sind.

 


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