Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 189

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Wir haben da auch Empfehlungen ausgesprochen, und wir haben festgestellt, dass die Nichtumsetzung der Empfehlungen das Ministerium betroffen hat. Es geht da um Vorschläge für Änderungen des Bundesbahn-Pensionsgesetzes. Diese sind nicht ge­kommen; die ÖBB setzten die an sie gerichtete Empfehlung um, das betraf das Thema der organisationsbedingten Ruhestandsversetzungen. Aufgrund dieser Nichtumset­zung hat sich das Einsparungspotenzial verringert. Die möglichen Einsparungen wer­den immer weniger, weil die Zeit natürlich fortschreitet, und sie belaufen sich jetzt auf 560 Millionen Euro.

Hauptkritikpunkt bei den ÖBB-Pensionen – bei den älteren Bahnbeamten – ist das niedrige Pensionsantrittsalter, nicht die Höhe der Pensionen. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter stieg auf 56 Jahre an, ist aber immer noch deutlich unter dem ge­setzlichen Pensionsantrittsalter. Das altersbedingte Pensionsantrittsalter ist auf etwas mehr als 60 Jahre gestiegen, krankheitsbedingt lag es aber immer noch bei 54,39 Jah­ren.

Wir haben damals auch empfohlen, dass man die Legistik für Bundesbeamte im Bun­desministerium für öffentlichen Dienst und Sport oder im Bundeskanzleramt zusam­menführt. Diese Empfehlung wurde noch nicht umgesetzt. Wir glauben, dass es da Pa­rallelitäten gibt und dass das zentral gemacht werden sollte.

Wir erkennen an, dass ein paar Maßnahmen gesetzt wurden, etwa keine organisa­tionsbedingten Ruhestandsversetzungen mehr. Die krankheitsbedingten Ruhestands­versetzungen waren leicht rückläufig, die altersbedingten sind etwas gestiegen. Alters­teilzeitmodelle werden vermehrt angenommen.

Zur Bundesanstalt für Verkehr: Das war eine Routineprüfung des Rechnungshofes, und wir mussten im Rahmen dieser Prüfung eine Reihe von gravierenden Problemen feststellen, die dort System hatten.

Da gab es zwei Aspekte: Für die Sicherheitsuntersuchungsstelle für Flugunfälle gibt es eine Pflicht zur Veröffentlichung von Untersuchungsberichten. Es gibt eine Frist für die Veröffentlichung, die wurde auch nicht eingehalten, und Anfang 2016 wurden 36 Unter­suchungen eingestellt. Es gibt natürlich auch eine gesetzliche und europarechtlich nor­mierte Unabhängigkeit der Sicherheitsuntersuchungsstelle. Da gab es Anhaltspunkte, dass diese durch eine unzulässige Weisung hätte unterlaufen werden können oder möglicherweise wurde.

Das zweite Thema war die Frage des Zukaufs externer Leistungen von Unternehmen. Diese machten im Zeitraum von 2006 bis 2016 immerhin ein Volumen von 24 Millionen Euro aus. Da gab es vergaberechtliche Probleme, Gesichtspunkte der Sparsamkeit wurden nicht ausreichend beachtet, und es gab Schlusszahlungen in Höhe von 348 000 Euro, wobei für uns die Gegenleistung nicht nachvollziehbar war.

Wir haben unser Prüfungsergebnis an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet, damit allfällige Straftatbestände geklärt werden. Vonseiten des Ministeriums wurden nach un­serer Schlussbesprechung ebenfalls Maßnahmen eingeleitet.

Wir haben festgestellt, dass es eine Überdotierung der Bundesanstalt für Verkehr gab. Der Dienststellenleiter hatte praktisch die Befugnis, finanzielle Verpflichtungen nach oben hin unbegrenzt einzugehen. Weder die Geschäftsordnung noch die Revisionsord­nung des Ministeriums sahen irgendwelche Einschränkungen vor, und das ermöglichte einen großen Handlungsspielraum.

Die Bundesanstalt für Verkehr wurde mit 31.7.2017 aufgelöst. Die Sicherheitsuntersu­chungsstelle ist als nachgeordnete Dienststelle eingerichtet, die technische Unterwegs­kontrolle ist seit Mitte Juni 2015 bei der Asfinag, und wir erachten es für notwendig und zweckmäßig, dass sämtliche Probleme aufgearbeitet und Regressverfolgungen durch-


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