Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 197

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

tenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht und zu einer entsprechenden Entschädigung verhilft.

Über die Finanzierung wurde bereits gesprochen. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass im Überprüfungszeitraum eine Finanzierungsquote der betroffenen Unternehmen von 14,2 Prozent erreicht wurde, also wesentlich unter den geforderten 40 Prozent, und daher war die Forderung des Rechnungshofes auch, diese 78 Euro Fallbearbei­tungsgebühr entsprechend zu erhöhen. Dem Jahresbericht der Agentur aus dem Jahr 2017 ist zu entnehmen, dass diese Gebühr nicht erhöht wurde.

Gerade in einem Sommer wie diesem wird der eine oder andere gesehen haben, wie schnell man zu einem potenziellen Kunden der Agentur für Passagier- und Fahrgast­rechte werden kann. Festzuhalten ist, dass im Jahr 2017 in 86 Prozent der Fälle eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung erzielt werden konnte. Die Agentur ist da­mit zu einer wichtigen Einrichtung zur Umsetzung der Fahrgastrechte geworden. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Gerstner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.31.04

Abgeordneter Peter Gerstner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Sehr geehrte Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kollegen! Sehr geehrte Besucher – es sind nicht mehr so viele da – und sehr geehrte Zuseher! Ich habe die Ehre, die Freude, über den Bericht des Rechnungshofes betreffend „Öffentliche Pädagogische Hochschulen; Follow-up-Überprüfung“ zu sprechen. Es ist leider Gottes ein sehr tro­ckenes Thema; ich werde versuchen, es hier schnell abzuhandeln.

Als der Rechnungshof im November und Dezember 2017 beim Bundesministerium für Bildung und an der Pädagogischen Hochschule Tirol eine Überprüfung bezüglich der Umsetzung der Empfehlungen aus einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung durchführte, kam er zu folgenden Ergebnissen:

Die Harmonisierung der Lehrerausbildung an diversen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten sollte von da an durch Kooperation erfolgen. Diese Kooperation wie­derum sollte sich weiter vertiefen und hiezu in Verbundregionen organisiert werden, wie beispielsweise der Verbundregion West, welcher unter anderen die Pädagogische Hochschule Tirol sowie die Pädagogische Hochschule Vorarlberg angehörten. Diese Verbundregion West setzte erste Maßnahmen für einen gemeinsamen Lehrplan für die Lehrämter Primarstufe, Sekundarstufe Berufsbildung sowie für das Lehramt Sekundar­stufe Allgemeinbildung, welches im Studienjahr 2016/17 als gemeinsam eingerichtetes Studium der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen im Verbund West be­gonnen hat. Laut Rechnungshof wurden auch alle vom Rechnungshof an das Ministe­rium beziehungsweise an die Pädagogischen Hochschulen im Zusammenhang mit der bereits erwähnten vorangegangenen Gebarungsprüfung abgegebenen Empfehlungen bezüglich der Lehrerausbildung eingehalten sowie größtenteils auch umgesetzt.

Bis 7. Jänner 2018 unterlagen die Angelegenheiten der Bildung ja bekanntlich dem Bundesministerium für Bildung. Seit Inkrafttreten der BMG-Novelle – Bundesministe­riengesetz-Novelle – am 8. Jänner 2018 jedoch unterliegen die Bildungsangelegenhei­ten dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport (Widerspruch bei der SPÖ), eine Änderung, die bekanntlich von der neuen Bundesregierung, von ÖVP und FPÖ umgesetzt wurde. Diese Änderung ist ein Garant (Zwischenrufe der Abgeordneten Hei­nisch-Hosek, Plessl und Vogl) – ihr habt gleich Zeit zu schimpfen! (Beifall und Bra­vorufe bei Abgeordneten der FPÖ) –, ein weiterer Garant dafür, dass sich nicht nur in diesem Punkt (Abg. Heinisch-Hosek: Der Sport ist beim Strache!), sondern im Bil-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite