Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 32

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 3 und 4 sowie 10 und 11 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen der Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart.

Es entfallen 130 Minuten Redezeit auf die ÖVP, je 116 Minuten auf SPÖ und FPÖ sowie je 39 Minuten auf NEOS und JETZT. Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 20 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Ich darf sogleich über die Redezeit abstimmen lassen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung; in der Früh tut Bewegung gut. – Ich sehe, das ist die Einstimmigkeit.

09.51.461. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (327 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (362 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen sogleich in die Tagesordnung ein und gelangen zu Tagesordnungspunkt 1.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger, und ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter.


9.52.27

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Die Abschaffung des Pflegeregresses war ein ganz großer Schritt, um Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie die Last der Pflege­leistung nicht selber tragen müssen. Es wurde die Ungerechtigkeit abgeschafft, dass manche 100 Prozent Erbschaftssteuer zahlen mussten und manche nichts. Das war ein großer sozialpolitischer Schritt und aus meiner Sicht sehr wichtig für alle Menschen


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite