Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 73

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eine kleine Gruppe im Bereich der Lehrlinge, und daher enthält der vorliegende Antrag, der heute hier beschlossen wird, auch eine gesetzliche Klarstellung zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung dieser kleinen Gruppe von Lehrlingen, deren Lehrverhältnis vor dem 1.1.2016 begonnen hat.

Grund dafür ist, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch so verstanden werden könnten, dass diese Lehrlinge bei einem versicherungspflichtigen monatlichen Entgelt über 1 798 Euro den vollen Arbeitnehmeranteil in der Höhe von 3 Prozent statt wie beabsichtigt nur 2 Prozent zu leisten hätten. Eine derartige Auslegung nach dem Wortlaut würde diese Lehrlinge gegenüber anderen Arbeitnehmern in verfassungs­wid­riger Weise ungleich behandeln und benachteiligen.

Diese Unschärfe wurde schnell erkannt. Seitens des Bundesministeriums ist bereits in verfassungskonformer Interpretation eine klarstellende Weisung an die Sozialver­sicherungsträger ergangen, und der heutige Beschluss bezweckt auch eine eindeutige Klarstellung in den gesetzlichen Bestimmungen. Die Klarstellung ist darüber hinaus mit keinerlei Kosten verbunden, da eine Ungleichbehandlung ohnehin nie beabsichtigt und in keiner Folgenabschätzung enthalten war.

Sie sehen also, diese Regierung kümmert sich auch um die Lehrlinge. Dies ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. Ich habe selbst eine Lehre absolviert, kann das auch nur empfehlen. Wir sind noch nicht ganz dort, wo wir hinwollen. Wir müssen die Lehre viel schmackhafter machen. Die Lehrlinge von heute sind die dringend benötigten Facharbeiter von morgen, sehr geehrte Damen und Herren.

Wenn Kollege Vogl hier von einer Klientelpolitik spricht, muss ich sagen: Im Bereich der Lehrlinge, die wir so dringend brauchen, mache ich gerne Klientelpolitik! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.07

12.07.26


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstattung ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag ge­trennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, in 364 der Beilagen.

Hierzu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Vogl, Kollegin­nen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Z 1 und Z 2 § 2a Abs. 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Gesetz­ent­wurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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