Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 74

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer gibt dem Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung? Ich bitte um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 365 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für diese Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so ange­nom­men.

12.09.285. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Konsumentenschutz (III-197/366 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Sandra Wassermann zu Wort. – Bitte, Frau Abge­ordnete.


12.10.04

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Sozialministerin! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hau­ses! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Bericht des Anwalts für Gleichbehand­lungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017 beinhaltet die Entwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und die Tätigkeiten in der Be­hindertengleichstellung. Der Anwalt arbeitet in seiner Funktion selbstständig, unabhän­gig und auch weisungsfrei.

Das von den Regierungsparteien vorgelegte Regierungsprogramm enthält auch viele Schwerpunktsetzungen und Festlegungen, die auch für die Behindertenanwaltschaft von großer Bedeutung sind. Ich finde auch, dass dieser Bericht viel und wesentlich zu mehr Bewusstsein und mehr Öffentlichkeitsbildung beiträgt und dadurch auch Hemm­schwellen abschafft.

Aus dem breiten Spektrum der in dem Bericht dargestellten Sachverhalte gehen aus meiner Sicht drei Punkte als ganz wichtig hervor. Zum einen ist das der Bildungs­bereich, zum anderen sind es der Bereich der Arbeitswelt und auch das Wohnen. Allein 15 Prozent der Anliegen haben sich mit baulichen Barrieren und barrierefreiem Wohnen beschäftigt. Insgesamt haben sich im Jahr 2017 1 200 Menschen mit Beein­trächtigungen an die Behindertenanwaltschaft gewandt.

Seit über zehn Jahren darf ich selbst unterstützendes Mitglied im Österreichischen Zivilinvalidenverband sein und habe aus vielen persönlichen Gesprächen die Bedürf­nisse und Erfordernisse von Menschen mit Beeinträchtigungen mitbekommen, nicht nur im Betrieb und in der eigenen Familie, auch täglich in der Bevölkerung. Deshalb ist mir der große Bereich der Inklusion auch ein großes Herzensanliegen.

 


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