Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 75

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Es gibt, darauf möchte ich kurz eingehen, in Kärnten eine große Veranstaltung und Fachmesse, die nennt sich Inclusia, „Siamo fratelli e sorelle“ – wir sind Brüder und Schwestern –, bei der Menschen, Schülerinnen und Schüler aus dem Alpe-Adria-Bereich – Kärnten beziehungsweise Österreich, Italien und Slowenien – zusammen­kommen, um ihre Freundschaften zu pflegen. Das sind Menschen und Kinder mit Be­einträchtigungen und Menschen und Kinder ohne Beeinträchtigungen.

Der Bericht der Behindertenanwaltschaft beschäftigt sich zum Großteil mit Inklusion und verschafft auch Einblicke in diesen Bereich. Zum einen geht es um eine per­sönliche Assistenz für SchülerInnen mit körperlicher Behinderung, zum anderen geht es um die barrierefreie Adaptierung von Mietwohnungen und Eigentumswohnungen, es geht aber auch um Assistenzhunde. Oder: Wenn ein Mensch mit Beeinträchtigung nicht zu einem Behindertensprechtag kommen kann, dann werden diesem auch Hausbesuche angeboten, was ich sehr begrüßenswert finde.

Es gibt auch verschiedenste Initiativen wie die Behindertenvertrauenspersonen, die auch mit Zertifikaten ausgestattet werden, E-Rollstuhl-Begleitungen in Rehabilitationszen­tren, wo es zu Diskriminierungen kommt, und vieles mehr. Wie wichtig also die Ein­setzung eines Behindertenanwalts ist, wie wichtig also die Arbeit der Vorfeldorgani­sationen und auch des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes ist, sieht man auch am Beispiel von Herrn Hofer und seinem Team, die sich unermüdlich für die Anliegen von Menschen mit Behinderung einsetzen. An dieser Stelle möchte ich daher ihm und seinem Team ein großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Muchitsch.)

Die Maßnahmen, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stär­ken, sind nicht nur aus rechtlicher Sicht geboten, sie nützen auch der gesamten Gesellschaft. Umso dankbarer bin ich auch, dass wir eine Sozialministerin haben, die ein großes Herz für Menschen mit Behinderung hat – das zeichnet sie meiner Ansicht nach als Sozialministerin auch aus. Deshalb sehen wir die Vielfalt der Menschen als Bereicherung unserer Gesellschaft und als wertvollen Schatz. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Birgit Sandler. – Bitte.


12.14.26

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Auch ich möchte mich, so wie meine Vorrednerin, beim Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung und seinen MitarbeiterInnen für ihr Engagement und für diesen Bericht bedanken.

Aus den diversen Anregungen des Anwalts möchte ich einige Themenbereiche auf­greifen, die in vielen Gesprächen auch an mich herangetragen worden sind.

Gerade bei jungen Menschen mit Behinderung wird oft sehr rasch nach rein medi­zinischen Kriterien die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Die Folge davon ist, dass weder das AMS noch das Sozialministeriumservice Leistungen gewähren kann und der betroffene Mensch auf das Angebot des jeweiligen Landes beschränkt ist. Rund 24 000 Menschen mit Behinderung sind derzeit in sogenannten Tagesstrukturen tätig. Das sind keine Arbeitsverhältnisse – sie bekommen ein Taschengeld –, deshalb sind diese Menschen weder kranken- noch pensionsversichert. Damit haben sie de facto in jedem Alter den Status eines Kindes.

 


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