Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 72

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12.02.01

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Sie haben gerade vorhin bei einer Rede des Herrn Kollegen Leichtfried ihn darauf hingewiesen, dass der Vorwurf einer strafbaren Handlung, insbesondere ausge­drückt durch den Begriff stehlen, ordnungsrufwürdig ist. Sie haben in Ihrer Großzügig­keit – davon ausgehend, nicht gleich strafen zu müssen – davon abgesehen, gleich­zeitig aber gemeint, dass manche darüber echauffierte Zwischenrufer sehr wohl Ordnungsrufe bekommen hätten sollen, wenn Sie diese Zwischenrufe zuordnen hätten können.

Da jetzt Herr Kollege Knes in seinen Ausführungen den Begriff stehlen in Richtung der Frau Ministerin verwendet hat, gehe ich aber schon davon aus, dass aus spezial- und generalpräventiven Gründen jetzt sehr wohl einmal mit einem Ordnungsruf vorzugehen wäre. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Lausch: Das ist unfassbar!)

12.02

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Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehand­lung? – Das ist nicht der Fall.

Es gibt die Möglichkeit, ein Verlangen auf Ordnungsruf zu stellen. Das haben Sie hiermit getan, Herr Klubobmann. Ich werde mir das Protokoll kommen lassen (Abg. Lausch: Das ist ja ein Wahnsinn! – Ruf bei der FPÖ: Der ganze ... hat das gehört!) und dann eine Entscheidung treffen. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung Abg. Knes –: Du musst das nächste Mal lauter reden! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Schieder: Was ist jetzt schon wieder, ihr Keifen?)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.03.29

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Nach dieser mit Unwahrheiten und unfassbaren Entgleisungen des Herrn Abgeordneten Kes (Rufe bei der SPÖ: Knes!) gespickten Wutrede versuche ich, wieder zur Sachlichkeit zurückzukommen, sehr geehrte GenossInnen von der SPÖ. (Abg. Schieder: ..., und der heißt auch anders!) – Ja, ja. (Abg. Rosenkranz: Wir sind nicht beim SPÖ-Parteitag!) Genau, wir sind nicht beim SPÖ-Parteitag, wir sind hier bei einer Parlamentsdebatte, und darum würde ich auch von den Sozialisten ein bisschen Ernsthaftigkeit bei diesem Punkt einfordern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurück zur Sache: Dieser Bundesregierung war es ein Anliegen und ist es nach wie vor ein Anliegen, arbeitende Menschen zu entlasten. Deshalb war eine der ersten Maßnahmen dieser Bundesregierung die Ent­lastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen. Somit wurde auch bereits beschlossen, dass ab 1. Juli 2018 die Beiträge für die Arbeits­losenversicherung für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 1 648 Euro entfallen, bis 1 798 Euro beträgt der von den Arbeitnehmern zu tragende Anteil am Ar­beitslosenversicherungsbeitrag 1 Prozent, bis 1 948 Euro 2 Prozent und über 1 948 Euro wieder 3 Prozent. Für Arbeitgeber ist der Beitragssatz wie bisher unverändert bei 3 Prozent geblieben.

Meine Damen und Herren! Wie bekannt ist, wurde erst nach Abschluss des Gesetz­gebungsverfahrens ein darüber hinausgehender Änderungs- und Klarstellungsbedarf festgestellt, um diverse Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Davon betroffen ist auch


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