Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 104

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sich brächte, nämlich: Die Menschen entscheiden nicht nur nach dem Geld – wo es billiger ist, da gehe ich hin –, nein, die Menschen schauen sich genau an, wie die Versorgungsqualität ist, die sie von dieser und von jener Kasse geboten bekommen, was das bessere Angebot ist.

Man bekommt dadurch einen Anreiz für mehr Innovation im Gesundheitssystem. Weil nicht alles automatisch daherkommt und die Menschen nicht zwangsversichert sind, sind die Anbieter aufgefordert – und werden das in einem solchen Versicherungsmarkt auch tun –, ein besseres Angebot zu schaffen, und dort profitieren dann die Ver­sicherten wirklich. Da haben die Versicherten im Unterschied zu dieser Sozialver­sicherungsstrukturveränderung tatsächlich etwas davon.

Daher der Aufruf von NEOS: Geben Sie den Menschen die Freiheit, zu entscheiden, geben Sie den Menschen die Freiheit, auszusuchen, bei welcher Kasse sie ihre Krankenversicherung haben wollen! (Beifall bei den NEOS.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Povysil. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.27.18

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, im Internet und in den sozialen Medien! Die Diskussion Versicherungspflicht versus Pflichtversicherung ist eine schon lang andauernde und eine noch nie wirklich zur Versicherungspflicht hin enden wollende.

Unser Gesundheits- und Sozialsystem beschreibt Solidarität als oberstes Prinzip. Das bedeutet, die Bürger sind nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern sie werden als Mitglieder einer Gemeinschaft gesehen und gewähren sich gegenseitig Unter­stützung und Hilfe. Und diese Solidarität stellt das wichtigste und zentrale Prinzip einer sozialen Sicherheit dar.

In unserem System der Pflichtversicherung erfolgt eine Zuordnung des Versicherten zu einem Versicherungsträger je nach seinem Beruf, jegliche weitere Versicherung ist dann allerdings freiwillig. Was garantiert diese Pflichtversicherung? – Sie garantiert gleiche Leistungen für alle Anspruchsberechtigten, unabhängig von Alter, Geschlecht und Vorerkrankung. Es gibt also keinen Risikoausschluss. Sie garantiert soziale Ge­rechtigkeit durch lohn-, gehalts- und pensionsabhängige Krankenversicherungs­bei­träge, und sie garantiert einen gesetzlichen Leistungsanspruch. Welche Leistungen Kran­kenkassen zu erbringen haben, ist gesetzlich geregelt, und es besteht größtenteils auch ein durchsetzbarer Rechtsanspruch.

Im Rahmen der laufenden Sozialversicherungsreform – das ist ja kein Geheimnis – versuchen wir nun, die gesamte österreichische Sozialversicherungsstruktur zu ver­schlanken, effizienter zu gestalten. Was für einen Riesenmachtverlust das für einen Teil der hier anwesenden Abgeordneten bedeutet, haben wir schon durch die vielen, vielen, auch sehr unqualifizierten Meldungen in einer der letzten Debatten vonseiten der Sozialisten gehört. Mir fällt es hier etwas schwer, das Wort Sozialdemokraten zu verwenden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Was wollen wir mit dieser Sozialversicherungsreform erreichen? Wir wollen Leistungen modernisieren, wir wollen sie harmonisieren und wir wollen gleiche Leistungen für gleiche Beiträge in ganz Österreich haben.

Eine Abkehr von der Pflichtversicherung hin zu einer Versicherungspflicht würde nicht nur den Solidaritätsgedanken, sondern auch die soziale Sicherheit im Krankheitsfall


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