Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 176

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Ich denke, dies ist ein guter Punkt, um Folgendes zu sagen: Zusätzliches Geld ist nicht immer alles; eine intensive Kooperation, zum Beispiel mit Ländern wie Israel, ist sehr wichtig! Mit dem seit dem Jahr 2000 ausgesetzten und nun wieder neu aufgenom­me­nen Forschungsabkommen setzen wir auch im internationalen Forschungskontext ein starkes Zeichen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

All diese Initiativen sollen die Zukunftsoffensive für Forschung, Technologie und Inno­vation vorantreiben. Das sind nationale Strategien, aber auch internationale Koope­rationen wie eben die mit dem Innovationsvorreiter Israel sind eine solide Basis für das Forschungsland Österreich.

Ich danke den Experten für ihren fachlichen Input, meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus und den zuständigen Ministern und Ministerinnen für ihr Engagement. Ich bin sicher, dass wir auf dem richtigen Weg in die Zukunft sind. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.37

17.37.39


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung, den vorliegenden Bericht III-152 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

17.38.1614. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung über die Regierungsvorlage (278 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebüh­ren­gesetz geändert wird (360 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor. – Bitte.


17.38.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über unsere Zukunft. Die Regie­rungsvorlage zielt auf eine Gebührenentlastung ab und soll der Stärkung des Inno­vationsstandortes Österreich dienen.

Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen sowie eine Gebührenerleichterung für die Antragsteller herbeizuführen. Beabsichtigt ist dies, indem der Onlinebonus auf weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung ausgeweitet wird, zum Beispiel auf die Patentanmeldungen, auf internationale Markenanmeldungen, Designanmeldungen, Übersetzungsvorlagen sowie auf Anträge, Recherchen und Gutachten zum jeweiligen Stand der Technik.

Die Patentamtsgebührenverordnung soll ersatzlos entfallen. Dadurch werden die An­melder von der doppelten Gebührenlast für schriftliche Ausfertigungen befreit. Das bedeutet aber, dass uns für den Haushalt rund 240 000 Euro fehlen. Internationale


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