Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung, 22. November 2018 / Seite 198

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35 Prozent, eine statistische Zahl – was heißt das aber tatsächlich? – Tatsächlich gibt es in Österreich, insbesondere in Ballungsräumen – man denke nur an Innsbruck, Salzburg, aber auch Wien – Mietpreise von bis zu 18 Euro pro Quadratmeter monat­lich; nicht etwa für Luxuswohnungen, nein, für ganz normale Wohnungen. Das Grund­bedürfnis Wohnen zu befriedigen wird immer mehr zum finanziellen Problem. Die oftmals einzige Lösung sind Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Es ist deshalb ganz klar, dass wir hier gegenzusteuern haben. Eine Möglichkeit, gegenzusteuern, ist der gemeinnützige Wohnbau. Gemeinnütziger Wohnbau soll leistbares Wohnen ermöglichen, nun fällt aber auf, dass auch Kurzzeitvermietungen gemeinnütziger Wohnungen über Internetplattformen erfolgen. Kurzzeitvermietungen über Internetplattformen wie Airbnb stehen dem Grundgedanken von gemeinnützigem Wohnraum diametral entgegen. Wir haben daher im Ausschuss den Zusatzantrag eingebracht, dass geprüft werden soll, wie eine derartig nicht gerechtfertigte – ja ich würde sogar sagen: missbräuchliche – Nutzung gemeinnützig errichteten Wohnraumes zu verhindern ist. Dieser Antrag – das ist in diesem Rahmen wirklich sehr positiv anzumerken – wurde über die Fraktionsgrenzen hinweg von allen Parteien unterstützt.

Dass es im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen Schlupflöcher im Wohnungsge­meinnützigkeitsgesetz gibt, kritisiert sogar der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen. Ein kleines Beispiel aus Innsbruck sei mir gestattet: Die Bundes­forste, sehr geehrte Damen und Herren, schließen einen Baurechtsvertrag mit einem Privaten betreffend ein Objekt in Innsbruck ab. Obwohl ursprünglich aus­schließlich die Errichtung von Wohnungen gestattet war, soll jetzt ein Billighotel errich­tet werden. Die Bundesforste haben als Eigentümerin des Gebäudes das Baurecht offensichtlich im Sinne der Gewinnmaximierung an Private vergeben, obwohl auch die Stadt Inns­bruck das Baurecht erwerben wollte. Also da stehen sich das Grundbe­dürfnis auf Wohnen und die Gewinnmaximierung durch einige wenige gegenüber.

Wir haben lange darüber diskutiert, dass Privatisierungen nicht immer Sinn machen. Ich glaube, auch im geschilderten Fall wäre der Errichtung von leistbarem Wohnraum der Vorzug zu geben gewesen. Lassen Sie uns bitte gemeinsam überlegen, wie wir sicherstellen können, dass im Eigentum der Österreicherinnen und Österreicher stehender Grund und Boden vor dessen Privatisierung jedenfalls anderen Gebiets­körperschaften anzubieten ist!

In diesem Sinne bedanke ich mich für die konstruktive Haltung auch im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann. – Bitte.


18.59.26

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger, die noch hier sind! Geschätzter Herr Minister! Man kann es hier nicht oft genug sagen: Der soziale Wohnbau zählt zu den wichtigsten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Menschen mit geringerem Einkommen wird leistbarer und komfortabler Wohnraum zur Verfügung gestellt.

Eine Wortmeldung aus Tirol – Philip Kossel, Familienvater aus Innsbruck meint dazu: Existenzbedürfnisse sind nach Dringlichkeit betrachtet zuallererst Nahrung und Was­ser – versteht sich von selbst –, aber auch Wohnraum. Wohnen ist Grundrecht, sogar in der Entwicklungshilfe so definiert, da wird man ja wohl in einem der reichsten Länder der Welt würdiges Wohnen für alle erwarten können. Wir leben in der fünftgrößten


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