Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 71

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

der Abg. Steinacker), nicht nur die Frauen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und JETZT.)

13.45

13.45.57


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise das Frauenvolksbegehren 433 der Beilagen dem Gleichbehandlungs­aus­schuss zu.

13.46.092. Punkt

Erste Lesung: Volksbegehren „Don’t smoke“ (434 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 2. Tagesordnungspunkt.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.46.26

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Zum Thema Don’t-smoke-Volksbegehren: Es sind 880 000 Unter­schrif­ten zusammengekommen; so etwas muss man ernst nehmen, und wir werden das auch ordentlich ausdiskutieren. Wir sind ja heute in der ersten Lesung, und es wird dann wohl auch dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Ich hoffe, dass nicht nur – wie es in der Vergangenheit der Fall war, wenn wir hier diskutiert haben – schwarz-weiß gemalt wird, dass nicht nur polarisiert wird, sondern dass man sich wirklich anschaut, welches Nichtraucherschutzgesetz Österreich im internationalen Vergleich hat. Wir liegen mit unserem Nichtraucherschutzgesetz in Österreich im Mittelfeld Europas, das heißt, wir haben nicht das strengste Gesetz, aber auch nicht das weichste Gesetz. Jeder, der da jetzt aggressiv dagegen vorgeht, tut so, als wäre Österreich der Aschenbecher Europas. Das ist einfach nicht richtig (Abg. Meinl-Reisinger: Doch!), das ist einfach nicht wahr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bringe einfach nur ein paar Beispiele, etwa Italien. Zum Beispiel sagt man, in Italien sei das Rauchen sowieso verpönt und überall verboten. Sogar Italien hat Ausnahme­bestimmungen wie Österreich. Jeder Gewerbebetrieb, jeder Gastronomiebetrieb in Italien kann, wenn er will, einen Raucherbereich einrichten, mit der Vorschrift einer elffachen Umluftmenge in diesem Raum. Das kann man in Italien machen. Warum wird das aber nicht gemacht? – Weil in Italien die klimatischen Bedingungen ganz anders sind als in Österreich und viele Betriebe sagen: Das tue ich mir nicht an, das mache ich nicht!

Wie ist es in Österreich? – Es gibt ein paar Ausnahmebestimmungen, wo noch geraucht werden darf. Auch in jenen Lokalen, in denen noch geraucht werden darf, gibt es diese Ausnahmebestimmungen und die gewerbliche Auflage einer sieben- bis achtfachen Umluftmenge, das heißt, um 30 Prozent mehr als in Lokalen, in denen nicht geraucht wird.

Baden-Württemberg in Deutschland hat die gleichen Ausnahmebestimmungen wie wir hier in Österreich. Die sind aber noch liberaler: In Baden-Württemberg darf man sogar


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite