Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 99

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Allerdings, und das zeigen ja auch die Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz eingelangt sind – an vorderster Stelle die der Bundesarbeitskammer –, ist für uns nicht erklärlich, wie diese Auflistung der Organisationen, um die das Symbole-Gesetz erweitert werden soll, zustande gekommen ist. Sie erscheint einfach willkürlich. Man kann nicht feststellen, welche Grenzen gezogen worden sind. Das haben wir auch im Innenausschuss angesprochen, Herr Innenminister. Sie haben uns als Antwort auf diese Frage auf den Unterausschuss verwiesen. Dieser findet allerdings erst nächste Woche statt, und wir können sozusagen nicht orten, aus welchem Grund Sie jetzt konkret diese Organisationen aufgelistet haben und andere nicht. Es gehen uns kon­kret Organisationen ab. Was ist mit den rechtsextremen Identitären? Was ist mit den Staatsverweigerern? Was ist mit der Partei des Volkes? Warum finden sich diese zum Beispiel nicht auf dieser Liste? (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

Was wir auch noch nicht einschätzen können, weil diese Auflistung offenbar auch noch nicht vorliegt, ist, um welche Symbole es denn konkret geht. Welche Symbole und welche Gesten sollen konkret aufgelistet werden? Dazu können oder konnten Sie uns auch noch keine entsprechende Auskunft erteilen. Zu bedenken ist auch, dass, sobald diese Organisationen ihre Symbole ändern, dieses Gesetz oder die Verordnung zu diesem Gesetz auch ständig erweitert und abgeändert werden muss.

Das Symbole-Gesetz wurde 2015 beschlossen, um gegen den Islamischen Staat und Al Kaida vorzugehen. Wir haben auch gefragt, ob es schon eine Evaluierung gibt und ob man sagen kann, ob dieses Gesetz entsprechend wirksam ist. Sie haben gesagt, diese Evaluierung wird erst nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, stattfinden. Ich habe ein bisschen die Befürchtung, es könnte sich rein um ein symbolhaftes Symbole-Gesetz handeln, weil es in der Umsetzung und Exekution wahrscheinlich schwierig wird. Auch das haben wir in unterschiedlichen Stellungnahmen so entgegenge­nom­men.

All diese Gründe und vor allem die Willkürlichkeit dieser Auflistung bringen uns dazu, dass wir heute diesem Symbole-Gesetz nicht zustimmen können, weil wir eben diese Willkürlichkeit in dieser Auflistung erkennen. Ob es letztendlich wirkt, werden wir nächstes Jahr Mitte Mai sehen. Dann wird sich nämlich zeigen, ob das Ustascha-Treffen in der Form, wie es jetzt stattgefunden hat, auch 2019 stattfinden wird oder ob das Symbole-Gesetz als konkrete Maßnahme wirkt. – In diesem Sinne herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

15.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.


15.24.29

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen hier eine Ausweitung des Verbots von extremistischen politischen Symbolen, wie es derzeit nur für die Zeichen des IS und der Al Kaida gilt. Es kommt jetzt nicht nur das Symbol der kroatischen faschistischen Ustascha, wie die Frau Kollegin jetzt gemeint hat, hinzu, sondern es kommen noch eine ganze Reihe von anderen Symbolen hinzu, die funda­mentalistische Gruppierungen verwenden, zum Beispiel die palästinensische islamis­tische Hamas, die separatistische marxistische PKK, die sunnitisch-islamis­tische Muslimbruderschaft oder eben auch die türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe.

Es kommen dann noch weitere Gruppierungen dazu, die noch durch einen EU-Akt definiert werden. Welche Zeichen und Darstellungen genau verboten werden, wird dann in der Durchführungsverordnung festgelegt.

 


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