Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 98

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5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 246/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird (420 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


15.18.56

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Jedes Jahr Mitte Mai findet im Kärntner Bleiburg das sogenannte Ustascha-Treffen statt, wo sich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teilnehmer – im Jahr 2015 – versammeln, um dort dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende und revisionistische Tendenz zugeschrieben wird.

Im ORF-„Report“ zu diesem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend ver­herrlicht.

Da diese Veranstaltung als kirchliche Veranstaltung mit Prozession angemeldet wird und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz – was beides auf diese Veranstaltung zutreffen wür­de –, gibt es eine Menge Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert wer­den, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Ustascha-Lieder gesungen und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wieder vor Ort gezeigt.

Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veranstaltung stattfinden. Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage Herr zu werden und direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Prä­sentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können.

Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniformteilen der in Österreich durch das Verbotsgesetz verbotenen Organisationen quasi unter Strafe und verbietet diese. Unser Antrag zum Abzeichen­gesetz soll diesen Antrag um ausländische Organisationen, die mit diesen verbotenen Organisationen organisatorisch und inhaltlich zusammengearbeitet haben, erweitern und Uniformen, Abzeichen und dergleichen von diesen Organisationen mitumfassen. Das würde zum einen heißen, dass wir konkrete Maßnahmen und Handhabe hätten, um gegen die Ustascha vorzugehen; das umschließt aber in dem Fall auch zum Bei­spiel die ungarischen Pfeilkreuzler, die spanischen Franco-Faschisten oder die italien­ischen Mussolini-Faschisten.

Nun zum Symbole-Gesetz: Wir begrüßen prinzipiell, dass auch die Ustascha im Symbole-Gesetz erwähnt ist. Wir finden es gut und richtig, dass man Maßnahmen ergreifen will, um gegen Organisationen und Gruppierungen wie gegen die Grauen Wölfe oder die Muslimbruderschaft vorzugehen.

 


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