Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 103

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darf Österreich für die Vermietung zu Wohnzwecken einen begünstigten Umsatz­steuersatz anwenden, sofern dieser mindestens 10% beträgt.

Auf europäischer Ebene wird gerade eine Änderung des Mehrwertsteuersystems verhandelt, ein Element ist die Einführung von mehr Flexibilität der Mitgliedstaaten be­züglich der Mehrwertsteuersätze. Im Rahmen dieser Verhandlungen muss vorgeschla­gen und dann im Ergebnis vorgesehen werden, dass Wohnungsmieten mit Null Prozent Mehrwertsteuer verrechnet werden dürfen, gleichzeitig aber der volle Vorsteuerabzug erhalten bleibt (echte Steuerbefreiung). Dadurch würden sich mehr als 1,6 Mio. Haushalte eine Monatsmiete pro Jahr sparen.

Beispiel Auswirkung Abschaffung der Mehrwertsteuer

Familie mit 2 Kindern, 100 m2, Wien Leopoldstadt, frei vermietet, Altbau.

 

Netto

Umsatzsteuer

Brutto

Ersparnis

Miete

10.647

1.065

11.712

1.065

Alle Werte in € pro Jahr

Quelle: Nettomiete: Wirtschaftskammer Österreich

Gesamtersparnis Miete: 1.065 € pro Jahr – also mehr als eine Monatsmiete

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert bei den Verhandlungen zur Reform des Mehrwertsteuersystems auf EU-Ebene sicher zu stellen, dass Woh­nungsmieten in Österreich einer echten Befreiung (0% USt mit Vorsteuerabzug) unterliegen und danach dem Nationalrat umgehend einen entsprechenden Geset­zesvorschlag zur Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten für Wohnzwecke vorzulegen.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem Antrag­steller/einer Antragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

1 Arbeiterkammer Wien, „Mieten in Österreich und Wien 2008-2016“, November 2017

2 Rocha-Akis et al. 2016: Umverteilung durch die öffentlichen Haushalte in Österreich

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Rendi-Wagner als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


15.30.56

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesregierung! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst in wenigen Zahlen ausdrücken, wie hoch derzeit oder mittlerweile der Anteil


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