Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 107

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sion 2014 diskutierte die SPÖ damals – Sie werden es nicht glauben – auch eine Anhebung – ich betone: eine Anhebung – des Umsatzsteuersatzes auf Wohnraum­mieten von 10 auf 20 Prozent. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Das heißt, die SPÖ hat damals in Vorbereitung auf die Steuerreform ernsthaft darüber diskutiert, ob sie nicht die Umsatzsteuer auf Miete von 10 auf 20 Prozent erhöhen möchte. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Das hätte zu - -(Abg. Rendi-Wagner: Vor zehn Jahren! ... diskutieren!) – Ja, diskutieren, heute fordern Sie eine Reduktion und damals forderten Sie noch eine Verdoppelung des Mehrwertsteuersatzes. Das ist nicht wirklich glaubwürdig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diese von der SPÖ damals diskutierte Verdoppelung des Mehrwertsteuersatzes auf Wohnraummieten hätte zu einem Steuermehraufkommen von 710 Millionen Euro im Jahr geführt. Das heißt, die SPÖ hat damals offenbar ernsthaft überlegt, den Miete­rinnen und Mietern in Österreich 710 Millionen Euro an Mehrwertsteuer abzuknöpfen. Heute stellt sich die SPÖ hin und fordert die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Wohnraummieten. Das ist unglaublich! (Abg. Krainer: Es ist unwahr, was Sie behaupten!)

Auch eine unechte Umsatzsteuerbefreiung auf Wohnraummieten wurde damals in der Steuerreformkommission 2014 diskutiert, aber letzten Endes gemeinsam mit der SPÖ verworfen. Warum? – Weil sich mit dem damit verbundenen Wegfall des Vorsteuerabzugs auch die Kosten für den Wohnbau dramatisch erhöhen würden.

Trotzdem wurde von der SPÖ-Parteivorsitzenden am 24.11., am Parteitag, die Ab­schaffung der Umsatzsteuer auf Wohnraummieten gefordert. Der SPÖ war am Partei­tag offenbar gar nicht bewusst, dass durch diese unechte Umsatzsteuerbefreiung auch der Vorsteuerabzug fallen würde. (Abg. Krainer: Das ist die Unwahrheit! – Abg. Rendi-Wagner: Fake News, lesen Sie den Antrag!) Als die SPÖ dann realisierte, dass ihr Konzept mangels entsprechender fachlicher Vorbereitung ja überhaupt nicht durch­dacht war, schwenkte die SPÖ um (Abg. Leichtfried: Können Sie frei auch reden oder müssen Sie vorlesen?): Nicht der Nationalrat sollte hier eine Umsatzsteuer senken, sondern jetzt ist plötzlich in ihrer Argumentationsweise die Europäische Union unter Aufrechterhaltung des Vorsteuerabzuges am Zug. Das heißt, plötzlich soll nicht mehr der Nationalrat, sondern die Europäische Union die Mehrwertsteuer auf Wohnraum­mieten abschaffen (Zwischenruf des Abg. Krainer) und die Bundesregierung sollte ihren diesbezüglichen Einfluss in Brüssel geltend machen. Warum hat denn das damals eigentlich nicht Ihr eigener Bundeskanzler in Brüssel gemacht, als Sie noch die Gelegenheit dazu gehabt hätten? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Die SPÖ fordert also in der Opposition Maßnahmen, die sie als Kanzlerpartei nicht umsetzen wollte. Das ist nicht wirklich glaubwürdig. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Im Übrigen ist eine echte Steuerbefreiung, bei der der Vorsteuerabzug aufrecht bleibt, unionsrechtlich nicht möglich, da die Mehrwertsteuersystemrichtlinie keine ent­sprechen­de Bereicherung in diesem Bereich erlaubt. (Abg. Leichtfried: Die kann man ja ändern, wissen Sie das nicht?) – Passen Sie auf, dann kennen Sie sich aus!

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz, Frau Kollegin, von 10 Prozent ist bereits eine öster­reichische Sonderregelung, die Österreich im Zuge des EU-Beitritts 1995 ausver­handelt hat, um die bereits davor bestehende begünstigte Umsatzsteuer auf Mieten beibehalten zu können und nicht in das System der unechten Befreiung der übrigen Mitgliedstaaten folgen zu müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Hinsichtlich einer Änderung der Mehrwertsteuer­system­richtlinie gilt, dass das ausschließliche Initiativrecht bei der Europäischen Kommission liegt. Das heißt, die Europäische Kommission muss hier eine entsprechende Initiative


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