Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 115

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Das hat Sinn ergeben. Wenn wir jetzt diese unechte Befreiung gehabt hätten, hätte das 20 Prozent Mehrkosten für den, der das Gebäude errichtet und vermietet, bedeutet, und der, der es mietet, kann es nicht abziehen. Natürlich werden – wenn wir jetzt nicht gerade im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind – solche Mehrkosten auch an die Mieter weitergegeben, und am Schluss wäre es teurer, als es vorher war.

Diese unechte Umsatzsteuerbefreiung für das Mieten gibt es aber in einem kleinen Rechtsbereich in Österreich schon, nämlich in der Geschäftsraummiete dann, wenn der Mieter selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das heißt, wenn ein Arzt der Mieter ist, wenn eine Versicherung der Mieter ist, wenn eine Körperschaft öffentlichen Rechts, also beispielsweise eine Gemeinde, der Mieter ist, dann gilt dieses System der unechten Befreiung, und zwar seit 2012, zwingend. Das hat genau den Verteue­rungsfaktor in dieses kleine Segment gebracht und gehört wieder heraus. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unechte USt-Befreiung Geschäftsraummiete“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die bürokratische und nicht zweckmäßige unechte Umsatzsteuerbefreiung für Ge­schäfts­raumvermietung an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter zurücknimmt.“

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Dann gibt es da noch ein anderes Unwesen im österreichischen Mietrecht, hinsichtlich dessen man auch ohne großen Aufwand etwas zur Verbesserung der Mietsituation beitragen könnte, und das betrifft den Mietadel. Die verschiedenen Sonderregelungen und Überregulierungen und die in Verbindung damit großzügigen Eintrittsrechte in Mietverträge sorgen dafür, dass die Klasse der Besitzenden günstigere Mieten hat. Man kann sich das anschauen: Je länger ein Mietvertrag läuft, je länger er schon besteht, umso niedriger ist im Schnitt die Miete pro Quadratmeter. Wenn es solche Eintrittsrechte gibt, wenn also Verträge an Kinder, Enkelkinder weitergegeben werden können, dann können solche günstigen Verträge quasi in der Familie weitergegeben werden. Wer neu auf den Mietmarkt tritt – und neu auf den Mietmarkt treten eben die Jungen, die irgendwo anders hinziehen, Jungfamilien, die auf einmal größer geworden sind, wenn Nachwuchs kommt, und eine neue Wohnung brauchen –, hat den Nachteil, dass er von dem Vorteil der Weitergabe nicht profitieren kann und teurere Verträge abschließen muss.

Genau das wäre auch passiert, wenn man jetzt die Umsatzsteuer abgeschafft hätte. Es hätten nämlich die profitiert, die jetzt einen Vertrag haben. Denen wäre die Umsatz­steuer weggefallen, und für jemanden, der neu vermietet, wäre die Marktmiete zur Anwendung gekommen. Die spielt sich dann halt eben brutto ab, denn der privat nachfragende Mieter muss eben das zahlen, was er zahlen muss. Ob da eine Steuer drauf ist oder nicht, ist ihm im Grunde wurscht, bei ihm geht jeden Monat etwas weg vom Konto. Daher wäre eigentlich dann nach Ihrem Modell wieder die Klasse der Besitzenden, die mit den alten Verträgen, die begünstigte gewesen, und die neuen Mieter hätten wieder mindestens gleich viel bezahlt wie zuvor.

 


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