Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 117

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Im Regelfall werden folgende Mieter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sein:

•             Ärzte

•             Versicherungsunternehmen

•             Banken

•             Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden)

•             gemeinnützige Vereine und NGOs

•             Kleinunternehmer (Unternehmer mit Umsätzen bis max. € 30.000 pro Jahr, die nicht zur Regelbesteuerung optierten)

Fällt der Mieter in eine dieser Kategorien, hat der Vermieter keine andere Wahl, als das Mietobjekt ohne USt zu vermieten. Das bedingt auch den Wegfall des Vorsteuer­abzuges. Für den Vermieter bedeutet das direkte Mehrkosten in der Errichtung und Instandhaltung des Objekts. Indirekt wird der Vermieter diese Kosten über die (dement­sprechend erhöhte) Miete an den Mieter weitergeben. Die Regelung, wonach der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur in Sonderfällen zulässig ist, stellt ein gutes Bei­spiel an Überbürokratisierung ohne Nutzen dar. Denn der Mieter zieht aus der Rege­lung keinen Nutzen (der Wegfall der 20 Prozent USt wird durch die Weitergabe der entgangenen Vorsteuer durch den Vermieter aufgehoben) und der Vermieter hat allerhöchstens einen verwaltungstechnischen Mehraufwand. Im Sinne einer zweck­mäßigen und effizienten Regulierung ist diese Regelung jedenfalls als unbrauchbar anzusehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufge­fordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die bürokratische und nicht zweckmäßige unechte Umsatzsteuerbefreiung für Ge­schäfts­raumvermietung an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter zurücknimmt.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.22.16

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Wir sind uns doch alle einig, dass Wohnen ein Grundbedürfnis ist. Ich glaube, wir sind uns auch alle einig, dass die leistbaren Wohnungen am Markt heute Mangelware geworden sind. Jahr für Jahr steigen die Preise, und sie steigen in einem Ausmaß, unverhältnismäßig zu den Steigerungen bei den Einkommen, unver­hältnismäßig im Zusammenhang mit der Teuerung aller anderen Waren.

Was bedeutet das im Endeffekt? (Abg. Neubauer: Dass der Pilz billig wohnen kann!) – Im Endeffekt bedeutet das, dass die Menschen immer mehr arbeiten müssen, damit sie sich das Wohnen überhaupt leisten können. Die Schere zwischen Einkommen und


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