Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 119

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Was kann man dagegen tun? – Ich würde einmal ansetzen und überlegen: Wie schaut es mit diesen befristeten Verträgen aus? Sind die wirklich notwendig? Die Bundes­republik Deutschland hat in der Zwischenzeit diese Gesetze wiederum zurückge­nom­men, nur in Ausnahmefällen kann dort ein befristeter Mietvertrag ausgestellt werden, nämlich bei Eigenbedarf und/oder wenn sich Umbauten oder Neubauten abzeichnen.

Was ist denn das Problem bei diesen befristeten Mietverträgen? – Das erste Problem ist, dass es eine anhaltende Unsicherheit gibt. Jeder, der einmal einen Mietvertrag gehabt hat, der auf fünf Jahre begrenzt war, weiß, dass er natürlich für die Zukunft nichts wirklich vorprogrammieren kann, noch dazu wenn sich nach fünf oder zehn Jahren auch die Mieten dann jeweils immer wieder erhöhen. Was aber das noch größere Problem ist: Niemand, der in einer solchen Wohnung wohnt, wird in diese Wohnung wirklich viel investieren. Das heißt, es leidet eigentlich die Wohnkultur in Österreich aufgrund dieser befristeten Mietverhältnisse. Ich glaube, auf diesem Sektor könnte sehr rasch eine Hilfestellung in Angriff genommen werden.

Die zweite Geschichte sind die Kurzzeitvermietungen, bekannt unter Airbnb. Wir wis­sen ja, dass vor allen Dingen in den Ballungszentren, in den großen Städten die Mietpreise auch deswegen steigen, weil Wohnraum fehlt, der durch diese kurzfristigen Vermietungen an Touristen abgezogen wurde. Das heißt, Touristen übernehmen sozusagen den Wohnraum, der eigentlich den Ortsansässigen zur Verfügung stehen könnte, und verknappen dadurch die Wohnraummöglichkeiten. Berlin, Paris, auch Barcelona arbeiten bereits daran, das zu reduzieren. Bei uns in Österreich passiert da gar nichts.

Die dritte Möglichkeit ist natürlich die Maklerprovision, wie sie von Kollegin Rendi-Wagner heute schon angesprochen worden ist. Es ist doch wirklich nicht einzusehen, dass die Makler, die ja die Arbeit für die Vermieter – und nicht für die Mieter – machen, von den Mietern bezahlt werden müssen.

Ich glaube, es gäbe noch genug Möglichkeiten, darüber nachzudenken, was man da tun kann. Machen Sie irgendetwas und sagen Sie nicht so wie Kollege Sieber: Wir werden uns auch irgendwann einmal dem Mietrecht widmen!, denn diese Sprüche kann ich überhaupt nicht mehr hören. Frau Kollegin Steinacker, ich kenne diese Sprüche im Zusammenhang mit dem Urhebervertragsrecht auch von Ihnen. Machen Sie irgendetwas, machen Sie es bitte jetzt! – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

16.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


16.30.46

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer von Ihnen weiß, was Bettgeher sind? (Abg. Wurm: Natürlich!) Bettgeher waren Menschen, die so wenig Einkommen hatten, dass sie sich keine eigene Wohnung leisten konnten, darauf angewiesen waren, mit anderen ein Bett zu teilen. Herr Staatssekretär, geschätzte KollegInnen von den Regierungsfraktionen! In dieser Diskussion gewinne ich irgendwie den Eindruck, dass der Letzte oder die Letzte von Ihnen Kontakt mit einem Mieter hatte, als es noch Bettgeher gab. (Abg. Steinacker: Das ist weder witzig noch wahr!) – Nein, das ist nicht witzig. Wohnen, Frau Kollegin Steinacker, ist ein Grundrecht, und Wohnen hat ein leistbares Grundrecht zu sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten von JETZT.)

 


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