Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 140

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Die Auswahl der Organisationen in diesem Gesetzentwurf scheint jedenfalls willkürlich und aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch zu sein. (Beifall bei JETZT.)

Eine Sache finde ich auch etwas irritierend: Zum Beispiel in § 3 Abs. 1 des neuen Symbole-Gesetzes steht, wie hoch die Strafe ist. Die Verwaltungsstrafe beträgt bis zu 4 000 Euro, für Wiederholungstäter 10 000 Euro. Ich habe das mit dem Abzeichen­gesetz verglichen, welches die Verwendung von NS-Symbolen pönalisiert, und dort liegt der Strafrahmen bei lediglich 4 000 Euro. Ich verstehe nicht, woher diese Un­gleichbehandlung kommt, denn der Unrechtsgehalt der Tat ist meines Erachtens der gleiche. Warum die einen 10 000 Euro zahlen sollen und die anderen 4 000 Euro, auch bei Wiederholungen, das ist für mich aus legistischer Sicht problematisch und unver­ständlich. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

17.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Kickl. – Bitte.


17.49.17

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutigen Tagesordnungspunkte 4 und 5 behandeln, wie schon angesprochen, das Symbole-Gesetz und das Abzeichengesetz. Ich möchte mich zunächst bei den Vorrednern der Regierungsparteien dafür bedanken, dass sie doch in breiter Ausführlichkeit den Inhalt der jetzt zur Debatte stehenden Gesetzesnovelle dargelegt haben. Das erspart es mir, in weiten Bereichen auf Details einzugehen. Ich bedanke mich auch dafür, dass wir das in relativ kurzer Zeit sehr zügig und, wie ich meine, substanziiert zustande gebracht haben.

Schade finde ich es umgekehrt, dass sich die Opposition nicht dazu durchringen konnte, eine aus unserer Sicht notwendige und sinnvolle Maßnahme zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe in dieser Novelle, ich sehe in dieser Regelung nicht den einen Schlüssel, der alle Schlösser sperrt, aber ich sehe darin einen Baustein mehr in unserem Kampf gegen Extremismus und gegen den Terroris­mus, der sehr, sehr oft auch auf ein solch extremistisches Fundament aufsetzt. Es ist ein Baustein mehr!

Genauso gefreut habe ich mich, als es in der letzten Sitzung mit den Innenminis­terkollegen in Brüssel gelungen ist, trotz einiger Widerstände im Zusammenhang mit Grundrechtsbedenken, wenn es um die Meinungsfreiheit geht, auch eine entsprechende Verordnung durchzusetzen, in der es darum geht, dass es eine Verpflichtung dazu gibt, terroristische und extremistische Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Ich glaube, dass es sich bei dieser Art von Propaganda, bei dieser Art von Agitation in Wahrheit um Brandbeschleuniger oder um Katalysatoren des Negativen handelt, und ich denke, wir sollten jede einzelne Maßnahme nutzen, die uns weiterbringt, wenn es darum geht, unsere Gesellschaft, unser Wertesystem und unsere Demokratie vor Angriffen durch Extremisten und Terroristen zu schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich freue mich auf jeden Fall darüber, dass wir jetzt auch ein Instrument in der Hand haben, um gegen diese Formen der Propaganda und gegen diese Formen der Agi­tation sozusagen strafend vorgehen zu können, weil wir Strafsanktionen dort vorge­sehen haben, wo wir bisher nur tatenlos zuschauen mussten.

Jetzt kann man natürlich – und ich möchte auch einen Beitrag dazu liefern – auch über die Frage diskutieren, ob das Symbolpolitik ist. – Ja, natürlich ist das auch Sym­bolpolitik, und ich denke, es ist notwendige Symbolpolitik, es ist eine gute Symbol­politik, denn das Symbol, das wir damit zeigen, und die Botschaft, die wir damit in


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