Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 142

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den militärischen Teil der Hisbollah und deshalb geht es auch um die NS-Verherr­lichung der Ustascha-Anhänger. Ja, selbstverständlich, deshalb geht es darum, weil diese Gruppen hier und jetzt auf österreichischem Territorium Aktivitäten entwickeln, die gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte, gegen Demokratie und Rechtsstaat­lich­keit gerichtet sind.

Frau Kollegin Schatz, ich sage Ihnen schon eines: Wir machen das jetzt ohnehin, auch im Zusammenhang mit den Ustascha-Symbolen, wir bringen das jetzt auf den Weg, aber ich frage mich schon ein wenig, wo die Sozialisten gewesen sind, wo sie auch in Kärnten gewesen sind, wo es dieses Treffen Jahr für Jahr gegeben hat. Meines Wissens ist Landeshauptmann Kaiser seit dem Jahr 2013 Landeshauptmann, und mir ist kein entsprechender Vorstoß der Sozialisten bekannt. Sie haben bis 2018 ge­braucht, bis ich Innenminister geworden bin, um darin eine Problematik zu entdecken. Ich teile dieses Problembewusstsein, aber wir lösen das Problem, während Sie jahrelang überhaupt nichts getan haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Wittmann.)

Ich freue mich darüber, dass wir jetzt eine juristische Handhabe haben. Es freut mich, dass wir jetzt ein Instrument in der Hand haben, um aufgrund eben dieser Strafbestim­mungen vorgehen zu können.

Jetzt sind wir bei der Willkürkomponente, die angesprochen wurde. Wir haben darüber ja auch schon im Ausschuss diskutiert, und es hat auch hier schon Kritik gegeben. Was haben wir Ihnen dort gesagt; auch bei Anwesenheit der dafür zuständigen Experten? – Wir haben Ihnen gesagt, dass Sie die genauen Gründe dafür, dass diese Namen auf der Liste sind, gerne von den zuständigen Experten des Verfassungs­schut­zes im dafür zuständigen geheimen Unterausschuss des Innenausschusses hören kön­nen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – So schaut es aus, das haben wir Ihnen ange­boten.

Was heißt das? – Das heißt, dass diese Liste von den zuständigen Experten des Ver­fassungsschutzes ausgearbeitet worden ist, von den Extremismusexperten des Verfas­sungsschutzes. Ehrlich gesagt, Frau Abgeordnete Schatz, das ist mir die liebere Adresse in diesem Zusammenhang, denn das sind die Experten, und nicht die Arbeiter­kammer, die Sie genannt haben. Ich meine, die Arbeiterkammer leistet verdienstvolle Rechtsberatung, überhaupt gar keine Frage. Ich habe auch schon tolle Produktinformationen gelesen; Abgeordneter Loacker hat hier verdienstvolle Recherchearbeit geleistet, etwa im Zusammenhang mit Sportwäsche und ähnlichen Dingen. Auch das ist etwas, wo sich die Arbeiterkammer auskennt, aber dass dort die Extremismusexperten für die Beurteilung dafür sitzen, welche Organisationen in Österreich verfassungsgefährdend sind oder welche eine Gefahr für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit darstellen, Frau Abgeordnete, das wäre mir absolut neu. Diesbezüglich sind wir, glaube ich, beim Verfassungsschutz viel, viel besser aufge­hoben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt bringen wir dieses Gesetz auf den Weg, das ist der erste Schritt, und in weiterer Folge wird es eine entsprechende Verordnung geben, die ganz genau auflistet, welche Symbole von diesem Verbot umfasst sind. Und eines ist mir wichtig: dass wir auch dazusagen, dass wir unter Symbolen explizit auch Handzeichen verstehen – explizit auch Handzeichen. Ich darf in diesem Zusammenhang an die Debatte etwa rund um den Wolfs­gruß erinnern, die ja vor einigen Monaten auch in der Öffentlichkeit geführt wurde.

Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, dass das ein gutes Gesetz ist, dass es ein wichtiges Gesetz ist.

Wenn es Nachbesserungsbedarf im einen oder anderen Bereich gibt, dann gibt die eingeschlagene Vorgangsweise uns das Instrument in die Hand, genau diese Nach­besserungen auch vorzunehmen, und dann werden wir genau das auch tun.

 


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