Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 143

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Insgesamt glaube ich, dass wir Sicherheitspolitik so verstehen müssen, dass es nicht eine große Maßnahme gibt, mit der wir alle Probleme lösen, sondern dass wir aufgefordert sind, Stück für Stück Lücke für Lücke, die sich uns darstellt, zu schließen.

Ich bedanke mich bei all denjenigen, die uns unterstützen, und vielleicht überlegt es sich der eine oder andere vonseiten der Opposition bis zur Abstimmung noch anders. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) .)

18.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.


18.00.42

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter! Die aktuellen Entwicklungen, die uns heute der Herr Bundesminister im Detail dargestellt hat, zeigen, warum wir dieses Gesetz beschließen müssen. Es war hervor­ragend, Herr Bundesminister, wie Sie uns jedes Detail aufgezeigt haben, und ich kann nur sagen: Dieser Umstand macht natürlich eine Ausdehnung des Symbole-Gesetzes auf andere Gruppierungen notwendig.

Festhalten möchte ich hier, dass sich das Symboleverwendungsverbot keineswegs gegen religiöse Symbole richtet. Es wird lediglich die Verwendung spezifischer Sym­bole von Organisationen, die demokratischen Grundwerten widersprechen, verboten. Gesten, die in den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes fallen, zum Beispiel Hitler-Gruß, bleiben selbstverständlich weiterhin nach diesem Gesetz gerichtlich strafbar.

Bereits seit 1. Jänner 2015 ist das Verbot der Verwendung von Symbolen von terroris­tischen, extremistischen oder vergleichbaren Gruppierungen, beispielsweise Symbole der Gruppierungen Islamischer Staat, Al Kaida sowie Teil- und Nachfolge­organi­satio­nen, in Kraft. Die einzelnen Gruppierungen, auf die der Anwendungsbereich jetzt ausgedehnt werden soll, sind ja heute schon öfters angesprochen worden, ich kann sie nur wiederholen: auf die sunnitisch-islamistische Muslimbruderschaft, die rechtsextre­men türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, die separatistisch-marxistische Kurdi­sche Arbeiterpartei, die sogenannte PKK, die palästinensische islamistische Hamas und den militärischen Teil der Hisbollah und auf sonstige Gruppierungen, die in Rechtsakten der EU als terroristische Organisationen angeführt werden; die Bezeichnung dieser Grup­pierungen soll in Zukunft durch eine Verordnung des Bundesministers, die uns Herr Kollege Amon schon dargelegt hat, erfolgen.

Abschließend: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister, an Sie, an Ihre Experten im Ministerium, die uns diese Ausweitung dargelegt haben, und ich kann nur sagen, wir werden diese Novelle heute mit Sicherheit beschließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pilz. – Bitte.


18.03.24

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist keine Liste, die die Terrorismus- und Extremismusexpertinnen und -experten des Verfas­sungs­schutzes vorgeschlagen haben. Das ist ja völliger Unsinn! – Das ist eine Liste der Freiheitlichen Partei und der Österreichischen Volkspartei, was sie gerne als Extremisten abgestempelt hätten und was sie nicht gerne unter diesem Begriff wie­derfinden würden.

 


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