Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 154

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Zahl. Aufgrund dieser Entwicklung war es zum Schutz der eigenen Bevölkerung un­umgänglich, dass wir das bestehende Schusswaffenverbot für Asylwerber und Asylbe­rechtigte auf alle Formen von Waffen ausdehnen. Das heißt, wie Kollege Herbert schon gesagt hat, auch das sogenannte Küchenmesser ist in der Öffentlichkeit hin­künftig verboten und wird unter Strafe gestellt (Zwischenruf bei der SPÖ), denn, Herr Kollege, es ist nicht einzusehen, dass wir genau jener Personengruppe, von der das größte Bedrohungspotenzial ausgeht, das Tragen von Waffen ermöglichen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Waffengesetznovelle sagen wir überhaupt der missbräuchlichen Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle Zwecke den Kampf an, denn ab jetzt besteht eine Verpflichtung, anzuzeigen, wenn jemand anderem eine Waffe überlassen wird. Künftig sind auch Waffenhändler verpflichtet, verdächtige Transaktionen unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle zu mel­den. Für den Fall, dass es um Munition geht, ist, wenn ein Verdacht begründet ist, unver­züglich die nächste Sicherheitsbehörde zu verständigen. Wenn wir an die islamis­tischen Terrorangriffe in Paris, London und Berlin, aber auch an die beinahe täglichen Überfälle, Einbrüche, Banküberfälle denken, die wir hätten verhindern können, wenn wir gewusst hätten, in welche Hände die Waffe kommt beziehungsweise welchem Zweck die Munition dient, dann sehen wir, wie wichtig es ist, dass wir diese Gesetzes­bestimmung aufgenommen haben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eines noch: Der Waffenpass wurde schon angesprochen, er ist das Dokument schlechthin, das zum Führen einer geladenen Faustfeuerwaffe berechtigt. Da ist es schon so: Wenn jemand das Recht haben soll, eine geladene Waffe in der Öffentlichkeit zu führen, dann wollen wir das sicherlich nicht von Personen, die einen extremistischen oder islamistischen Hintergrund haben. Das werden wir nicht zulassen. Das ist einem modernen Rechtsstaat nicht zumutbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

In diesem Zusammenhang möchte ich meinen Dank auch der SPÖ aussprechen, die wirklich konstruktiv war und es ermöglicht hat, dass wir in einem gemeinsamen Abän­derungsantrag beschlossen haben, dass hinkünftig auch eine Waffenbehörde die Möglichkeit haben soll, die Ausstellung eines Waffenpasses dann abzulehnen, wenn es um Personen geht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, sie werden einen verfassungsgefährdenden Angriff nach dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz begehen.

So gesehen, meine Damen und Herren, geht es hier nicht nur darum, die zu­grun­deliegende EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umzusetzen. Nein, es ist in Wahrheit eine ausgewogene und notwendige Mischung der Berücksichtigung des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung und der Freiheitsrechte des Einzelnen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.45

18.45.57 *****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe mir das Protokoll kommen lassen und ich erteile Herrn Abgeordnetem Pilz für seine Gleichsetzung „und wo man nicht genau weiß: Was ist schon Neonazi und was ist noch Freiheitliche Partei“ einen Ordnungs­ruf; gleichfalls auch für „Sie Grapscher, Sie“ dem Abgeordneten Haider und für „Sie sind eine Schande“ dem Abgeordneten Jenewein.

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Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


 


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