Wenn es um die Berechtigung geht, sehen wir die automatische Berechtigung zum Führen von Kategorie-B-Waffen als sehr schwierig an. Das betrifft eben auch halbautomatische Faustfeuerwaffen für Jäger bei – Zitat –: „der rechtmäßigen Jagdausübung“. Dabei soll die Berechtigung auch schon auf dem Weg zur und von der Jagd gelten. – Wir sehen es im Vollzug als sehr, sehr schwierig, das reduziert und nicht zu weit auszulegen. Es ist natürlich so, dass solche Waffen auch als Jagdwerkzeuge bei der Nachsuche von verletzten und noch nicht getöteten Tieren tauglich sind, aber einen Freibrief von der Waffenpasspflicht halten wir für eine überzogene Ausweitung dieses Rechts auf ein offenes Führen von Kategorie-B-Waffen und sehen das nicht als notwendig an.
Wenn die Wildsau angeschossen im Unterholz liegt, habe ich mich schlaugemacht, dann wird sie zumeist mit einem Messer geknickt. (Widerspruch bei der FPÖ. – Abg. Rosenkranz: Was? Was?) Die Notwendigkeit, mit einer Faustfeuerwaffe auf sie einzuballern, besteht nicht. Noch dazu sieht das Gesetz schon jetzt die Möglichkeit der Ausstellung eines Waffenpasses vor, wenn JägerInnen einen jagdlichen Bedarf anmelden.
Ich weiß aufgrund meiner Anfragen und der Antworten von Vizekanzler Strache, Minister Hofer und Ministerin Hartinger-Klein, dass sie ganz privat bei der Familie Glock auf Besuch waren. Ich habe weitere Anfragen gestellt, um dem nachzugehen.
Wir sehen kritisch, dass es bei der ersten Möglichkeit zu Liberalisierungen im Waffengesetz kommt. Ich werde mit Argusaugen darauf schauen, ob weitere Liberalisierungen bei den weiteren Gesetzen vorgenommen werden. Wir NEOS sind nicht überall für Liberalisierung, sondern auch hier dafür, dass man das Recht der Waffenbesitzer verhältnismäßig mit dem Recht der Menschen auf Sicherheit in diesem Land austariert. Wir werden weiter beobachten, wie die Bundesregierung in diesem Bereich vorgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
18.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Kollegin Bißmann, die leider nicht im Saal ist, hat heute hier am Rednerpult eindrucksvoll Ali und seine Probleme vorgestellt.
Ich möchte Ihnen kurz die Probleme der heimischen Bevölkerung darstellen und Ihnen zwei Beispiele geben. Zu Jafar S., einem 23-jährigen afghanischen Asylwerber: Er hat am 17. März 2018 am Praterstern blindlings auf ein 17-jähriges Mädchen und deren Eltern eingestochen. Jafar ist einer, der 2015 im Zuge der Migrationskrise nach Österreich gelangt ist und bis jetzt Drogen gedealt hat. Das Motiv der Tat: Er war mit seiner Lebenssituation unzufrieden.
Ich möchte Ihnen auch noch Saber A. vorstellen. Er hat gestern in Steyr seine 16-jährige Freundin erstochen, ist dann geflüchtet und hat sich heute gestellt.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das sind nur zwei Beispiele für unzählige Messerattacken durch sogenannte Schutzsuchende, denen sich die Bevölkerung ausgesetzt sieht.
Kollege Gahr hat schon gesagt, die Zahl der Stichwaffenattentate hat sich innerhalb von fünf Jahren, vom Jahr 2013 bis 2017, um 75 Prozent erhöht. Man muss sich das einmal vorstellen! Wir liegen jetzt bei 3 282 Tatverdächtigen. Das ist ja eine abnorme
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