ich, ganz wichtig, dass wir gerade bei den Stichwaffen ein Verbot einführen und auch präventiv wirken können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Frau Kollegin Lueger hat ja schon einiges ausgeführt. Ich glaube, es geht einfach darum, dass wir da und dort Grenzen setzen. Halbautomatische Schusswaffen, Faustfeuerwaffen mit großen Magazinen können grundsätzlich verboten werden. Waffenhändler werden verpflichtet, bei verdächtigen Transaktionen die Polizei zu kontaktieren.
Aus unserer Sicht – Kollege Hörl hat das ja schon gefordert – geht es aber auch darum, dass wir Schutz und Sicherheit für Jäger bieten. Ab 1. Jänner können Jäger Schalldämpfer mitführen. Ich glaube, das ist auch aus Gründen der Gesundheitsgefährdung wichtig, und deswegen ist diese Änderung im Sinne der Jäger und der Jagdausübenden zentral. Es geht dabei um eine Verbesserung für Mensch und Tier. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Man kann zusammenfassen: Ich glaube, es geht einfach darum, Missbrauch zu vermeiden. Der missbräuchlichen Verwendung von Waffen müssen wir vorbeugen oder diese sogar verhindern. Das Zweite ist die Bürokratie: Es braucht Verwaltungsvereinfachungen für die Besitzer von legalen Waffen und für die Waffenbehörden.
Abschließend: Das Wichtigste für uns alle, wenn wir heute diesen Beschluss fassen – und ich freue mich, dass die SPÖ auch mitgeht –: Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, im Mittelpunkt steht die Sicherheit, und das ist das Wichtigste. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause! Herr Minister! Das Gesetz kommt ein bisschen spät. Die EU-Richtlinie hätten wir bis September dieses Jahres umsetzen sollen. Wir freuen uns, dass es jetzt da ist. Wir werden auch zustimmen, obwohl wir sehen, dass unter dem Deckmantel dieser Umsetzung Liberalisierungen hineingeschummelt wurden, bei denen wir gewisse Punkte kritisch sehen.
Die zentrale Frage beim Waffengesetz ist: Was soll erlaubt werden und wer bekommt eine Waffe? – Wir sehen ein paar positive Aspekte. Einer ist, dass nach einem negativen waffenpsychologischen Gutachten eine sechsmonatige Wartefrist beziehungsweise Verwertungssperre im Antragsverfahren eingeführt wird und nach drei negativen Gutachten eine Zehn-Jahres-Sperre.
Wir sehen aber auch vieles negativ, und zwar insbesondere, was die Ausweitung der Erleichterung des Zugangs für Angehörige der Polizeiexekutive zu Waffenpässen betrifft. Da soll die Beschränkung auf Kaliber 9 Millimeter fallen. Das sehen wir als nicht notwendig an, ebenso die Ausweitung dieser Bestimmung auf Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei. Da ist anscheinend Ihre Logik: Jeder, der eine Dienstwaffe hat, soll auch privat mit ihr herumlaufen dürfen. – Das ist für uns nicht nachvollziehbar.
Weiters sehen wir die angestrebte Ausnahmebestimmung für Soldatinnen und Soldaten, dass die waffenpsychologische Testung der Militärbehörde für die Zuverlässigkeitsprüfung verwertet werden kann, kritisch. Das ist nachvollziehbar bei Kadersoldaten, aber eine Ausweitung auf Milizsoldaten sehen wir kritisch, und auch, dass das Gutachten bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst gültig sein soll.
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