Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 151

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich halte die Wartefrist bei psychologischen Gutachten, die eingeführt wird, wirklich für sehr positiv, denn jetzt muss man sechs Monate warten, bis man ein erneutes Gut­achten machen lassen kann, und es gibt, wenn man drei negative Gutachten hat, sogar noch eine absolute Zehn-Jahres-Sperre; die hat es vorher nicht gegeben.

Die Ausdehnung des Schusswaffenverbots auf ein generelles Waffenverbot bei Drittstaatsangehörigen ist ebenfalls enthalten. Das, was mir sehr wichtig ist, ist, dass es auch für Organe der öffentlichen Sicherheit jetzt möglich ist, ein Waffenverbot auszusprechen. Da bin ich Kollegen Plessl sehr dankbar, der seit Langem gefordert hat, was wir jetzt in einem Antrag im Zuge dessen eingebracht haben, dass, wenn ein Waffenverbot ausgesprochen wird, gleichzeitig auch die Jagdkarte abgenommen werden kann. Uns ist bewusst, dass die Bundesregierung jetzt mit den neun Lan­desregierungen Kontakt aufnehmen und die Frage der Kompetenz rechtlich lösen muss, weil wir alle wissen, dass das Jagdgesetz der Zuständigkeit des jeweiligen Lan­des unterliegt.

Ein weiterer Antrag, den wir zusätzlich eingebracht haben, ist auch noch gelungen – den habe ich auch schon in der letzten Plenarsitzung angekündigt –, und zwar ist das der Antrag auf Erweiterung der Verlässlichkeit. Wir fordern nicht nur ein, dass die Menschen eine Verlässlichkeitsprüfung nach der Gewerbeordnung machen, sondern auch eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, damit solche Dinge wie mit dem Beamten im BVT nicht mehr passieren können. Das ist nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der Grund, warum wir diesem Waffengesetz zustimmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gahr. – Bitte.


18.32.51

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei dem vorliegenden Waffengesetz darum, Verschärfungen, aber auch Erleichterungen herbeizuführen, und es geht darum, dass wir eine EU-Richtlinie umsetzen.

Frau Kollegin Zadić, es ist eine sensible Materie, aber Ihre Träume und Wünsche, die Sie da von sich geben, dass wir eine waffenfreie Zone haben, spielt es eben in der Realität nicht, sondern es geht insgesamt um Sicherheit und es geht um Einbindung aller Betroffenen.

Aus meiner Sicht ist es gut gelungen, dass man alle eingebunden hat, dass es einen Mittelweg zwischen den Interessen der Besitzer von legalen Schusswaffen und von öffentlichen Sicherheitsinteressen gibt. Es geht auch darum, gerade der organisierten Kriminalität vorzubeugen, es geht aber auch um den Kampf gegen Terrorismus und auf der anderen Seite auch um den Schutz von Jägern, der Justizwache und von Militärpolizeiangehörigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Verschärfungen, welche mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten, beinhalten ein klares Verbot für Drittstaatsangehörige, und beim Mitführen von Waffen droht Geldstrafe und bei Nichteinbringung Haft. Gerade die Zunahme bei den Stichwaffen – von 2013 bis 2017 stieg die Zahl der Delikte in Österreich um 75 Prozent – zeigt eines ganz klar und deutlich auf: Es geht wirklich um Sicherheit, und zwei tragische Fälle, die ganz kurz zurückliegen, einmal in Innsbruck, wo ein 21-jähriger Asylwerber einen jungen Bur­schen mit einem Messer getötet hat, und am Wochenende in Steyr in Oberösterreich, zeigen eines ganz klar: Für manche sind Stichwaffen einfach ein Mitbringsel, das sie immer bei sich tragen und womit sie andere Menschen gefährden. Daher ist es, glaube


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite