Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 150

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klar war, warum man Polizistinnen und Polizisten, die von Berufs wegen besser ge­schult und im Umgang mit Faustfeuerwaffen erprobt sind, eine Kaliberbeschränkung auferlegt, wenn sie berechtigterweise auch privat einen Waffenpass besitzen, obwohl sie im Vergleich zum normalen Waffenbesitzer besonders und überdurchschnittlich im Umgang mit Waffen geschult sind.

So gesehen freut es mich, dass der Herr Innenminister diese sinnlose Beschränkung aufgehoben hat. Es freut mich auch, dass einmal mehr wir als AUF-Vorfeldorganisation den Zugang gefunden haben, sodass sich diese Meinungsäußerung hier im positiven Sinn manifestieren konnte. Ich weiß es ja, die FSG hat ja offensichtlich nicht so einen guten Zugang gehabt, als die SPÖ noch in der Regierung war. Die FSG hat das zwar auch immer kritisiert (Abg. Plessl: Innenminister! Innenminister!) – aber den Bundes­kanzler habt ihr gestellt, das ist auch nicht irgendjemand –, aber konnte es leider nicht umsetzen. So gesehen darf ich einmal mehr feststellen: Bei der Freiheitlichen Partei zählt die Vorfeldorganisation noch etwas, bei der SPÖ offensichtlich nicht so sehr. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Lueger. – Bitte.


18.28.03

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegin­nen, werte Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Waffengesetz beschäftigt sich mit zwei großen Bereichen: Einerseits ist das die Umsetzung der EU-Waffen­richtlinie, in der sehr viele positive Dinge enthalten sind. Sie beinhaltet eine absolut strenge Regelung in Bezug auf umgebaute halbautomatische Schusswaffen mit großen Magazinen. Es soll eine neue, umfassende Kategorisierung in Bezug auf halb­automatische Schusswaffen und auch Waffen mit glattem Lauf geben. Was bedeutet das im Konkreten? – Es gab vorher die vier Kategorien A, B, C und D; D wird jetzt in C einfließen. Es gibt jetzt drei gemeinsame Kategorien, die generell gehandelt werden sollen.

Zur besseren Nachverfolgung von Schusswaffen muss eine Anzeige abgegeben werden, wenn eine Überlassung stattfindet – das hat es vorher nicht gegeben –, auch wenn diese Waffe aus dem Ausland kommt. Weiters gibt es eine Meldepflicht der Waffenhändler hinsichtlich verdächtiger Transaktionen; das ist ein positiver Aspekt, eine positive Geschichte. Zusätzlich ist in der Gewerbeordnung geregelt, dass sie die Verpflichtung zur Führung eines Waffenhandelsbuchs haben.

Ich komme schon zum nationalen Spielraum: Dort haben wir einheitliche Kriterien für Sportschützen. Wir wissen, dass sehr, sehr viele Stellungnahmen von Einzelpersonen und von Sportverbänden hereingekommen sind, weil wir da zuerst die Mitgliederzahl von 100 Mitgliedern bestimmt hatten, die jetzt auf 35 Mitglieder reduziert wurde.

Es gibt jetzt auch die Ausnahmeregelung für Jäger, nicht nur für Berufsjäger, sondern auch für Jäger, die regelmäßig zur Jagd gehen, dass sie eine Vorrichtung zur Dämp­fung des Schussknalls verwenden dürfen.

Gleichzeitig soll für Jäger, die eine Waffenbesitzkarte haben, die Möglichkeit be­stehen – speziell auch im Osten, weil es dort auch die Wildschweinjagd gibt –, dass sie ausschließlich während der Jagd eine Schusswaffe der Kategorie B zur Nachsuche mitführen dürfen. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Justizwachebeamte und die Militärpolizei sind hinsichtlich der Richtlinien der Polizei gleichgestellt worden.

 


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