Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 149

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Ich glaube an ein waffenfreies Österreich. Jegliche Ausdehnung des Tragens von Waffen lehne ich entschieden ab, und daher lehne ich auch dieses neue Waffengesetz ab. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

18.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.


18.22.23

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollegin Zadić, da scheiden sich die Geister und da unterscheiden sich auch unsere politischen Zugänge. Wenn Sie der Meinung sind, die Zulässigkeit von Waffen wäre mit dem Bereich der Exekutive und in Ausübung des Gewaltmonopols des Staates erschöpft und sonst dürfe keiner Waffen mit sich führen, diese gar besitzen oder auch für private Sportzwecke verwenden, dann erscheint mir das nicht nur etwas kurzsichtig, sondern gerade auch im Hinblick auf den liberalen Ansatz, der hier in diesem Hohen Haus von Ihrer Partei, aber auch von vielen anderen hochgehalten wird, doch einigermaßen irritierend.

Es ist klar, dass wir einen geordneten Umgang beim Führen, beim Besitz, bei der Weitergabe, beim Erwerb und im Umgang mit Waffen haben wollen, und das spiegelt sich auch in diesem Gesetz eindeutig wider. Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass die meisten Gewaltdelikte, die jährlich anfallen und bei denen Waffen im weitesten Sinne in Verwendung stehen (Abg. Plessl: Welche Waffen?), nicht mit Schusswaffen, sondern überwiegend mit anderen Gebrauchsgegenständen, die als Waffen verwendet werden – ich darf hier einmal mehr das berüchtigte Küchenmesser anführen –, oder mit illegal erworbenen Waffen passieren.

Üblicherweise ist jener Waffenbesitzer, der legal Waffen erwirbt, eigentlich ein sehr umsichtiger und ein sehr besorgter Waffenbesitzer, weil er ja keinen Anlass bieten möchte, einerseits seine Waffen zu verlieren und andererseits seine waffenrechtlichen Urkunden abgeben zu müssen, beziehungsweise diese Berechtigungen bei der wieder­kehrenden Überprüfung, die er ja jährlich über sich ergehen lassen muss, nicht wegen psychologischer Unzuverlässigkeit oder gar wegen fehlender Handhabung ver­lieren möchte.

Das Problem – das spiegelt sich auch in diesem Waffengesetz wider, und ich bin dem Herrn Innenminister auch sehr dankbar dafür, dass er einmal mehr für eine klare Präzisierung sorgt, was den Umgang mit Waffen und insbesondere mit Faustfeuer­waffen betrifft – ist nämlich jener Bereich, der sich in der Grauzone abspielt, nämlich die Verwendung von illegal erworbenen Waffen oder wenn Bereiche angesprochen werden, in denen Gegenstände als Waffen verwendet werden.

So gesehen ist dieses Gesetz ein wichtiger und wertvoller Beitrag, mit dem wir die missbräuchliche Verwendung von Faustfeuerwaffen zu kriminellen Zwecken eindäm­men, mit dem wir den Verwaltungsverfahrensablauf in Bezug auf die behördlichen Maß­nahmen – insbesondere die waffenpsychologischen Begutachtungsabläufe wur­den schon angesprochen – einmal mehr klar definieren, aber mit dem vor allem – und das darf ich an dieser Stelle sagen, weil ich selbst in meinem Brotberuf Polizist bin – diese sachlich völlig ungerechtfertigte Kaliberbeschränkung bei Waffenpässen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes fällt. Damit kommen nunmehr auch die Militärpolizisten und die Justizwachebeamten in den Genuss, dass sie Waffenpässe aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten können.

Es war, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, ja gerade Ihr Ansatz, dass man diese Kaliberbeschränkung damals eingeführt hat, obwohl schon damals nicht ganz


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