Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 148

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

18.18.376. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (379 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (421 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte.


18.19.02

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Herr Präsident! Geschätzter Herr Innen­minister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Heute wird über das Waffengesetz abgestimmt. Die Novelle zum Waffengesetz setzt über weite Teile eine EU-Richtlinie um, und – das darf man auch ruhig sagen – sie ist zum Teil gar nicht einmal so schlecht gelungen, aber in großen Teilen schießt sie weit über das Ziel hinaus.

Es gibt durchaus Änderungen, die zu begrüßen sind, beispielsweise die längst über­fällige Verschärfung bei psychologischen Gutachten. Schön, dass das jetzt auch bald in Österreich Gesetz sein wird. Aber das neue Waffengesetz geht unserer Meinung nach in entscheidenden Punkten absolut in die falsche Richtung. 

Wir halten die Ausweitung des Personenkreises, der Waffen mit sich führen darf, für höchst problematisch.

Mein Gesellschaftsbild ist in dieser Frage sicherlich ein gänzlich anderes als das der Regierungsparteien, denn ich strebe eine waffenfreie Gesellschaft an (Beifall bei JETZT) und widersetze mich daher entschieden jeglicher Ausweitung des Waffen­tragens, denn in einem Rechtsstaat mit einem funktionierenden Gewaltmonopol sollten nur Exekutivbeamte und diese nur im Dienst Waffen zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols tragen dürfen.

Ich will mit diesem Gesetz auch nicht die Polizistinnen und die Polizisten unter Druck setzen, dahin gehend, dass sie auch in ihrer Freizeit Waffen tragen müssen und sollten, weil ihnen ihre Nachbarn sagen, sie sollen jetzt auch privat Waffen tragen. Das passiert, und ich kenne einige Polizistinnen und Polizisten, die zu mir gesagt haben, dass sie das unerträglich finden würden.

Personen, die beispielsweise den Schießsport ausüben, sollen das natürlich machen, da spricht ja nichts dagegen, aber ich habe ein Problem damit, dass sie diese Waffe mit nach Hause nehmen und sie nicht in einer Schießstätte verwahren. (Beifall bei JETZT.)

Ich weiß, viele von Ihnen von der ÖVP und der FPÖ sehen das anders, und vielleicht halten Sie mein Gesellschaftsbild für eine naive Utopie, aber ich bin der festen Mei­nung, dass mehr Waffen eine Gesellschaft niemals sicherer machen, dafür immer potenziell unsicherer.

Selbstverständlich sollen Drittstaatsangehörige privat keine Waffen nach dem Waffen­gesetz tragen dürfen. Darunter fallen auch bestimmte Messer, und ich finde es uner­hört, dass Personen solche Messer tragen dürfen. Es ist mir aber auch unerklärlich, warum irgendjemand Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, privat beim Spazie­rengehen tragen dürfte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite