Waffengesetz 1996, Änderung (379 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 110/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 110/BNR, Dafür: V, S, F, N. Dagegen: J

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches des Waffengesetzes 1996 um zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen sowie deaktivierte Schusswaffen
  • Umfassende neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen, große Magazine und Schusswaffen mit glattem Lauf
  • Angleichung der im Zuge der Überlassung von Schusswaffen anzugebenden Daten
  • Aufnahme einer Meldeverpflichtung für Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen
  • Erweiterung der höchstzulässigen Anzahl von erlaubten Schusswaffen für Sportschützen
  • Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Jäger in Bezug auf Vorrichtung zur Dämpfung eines Schussknalles
  • Schaffung von Regelungen, wonach Jäger während der Ausübung der Jagd auch zum Führen einer Schusswaffe der Kategorie B berechtigt sind
  • Entkoppelung der halbautomatischen Karabiner und Gewehre vom Kriegsmaterialbegriff
  • Erweiterung des Schusswaffenverbots für Drittstaatsangehörige gemäß § 11a auf sämtliche Waffen
Stand: 21.11.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
Dagegen:
JETZT

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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