Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 158

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Insgesamt glaube ich, dass wir hier einen guten Schritt gemeinsam vorangekommen sind. Wir haben die EU-Richtlinie umgesetzt, ohne es exzessiv zu übertreiben.

Wir haben ja gesagt, dass wir Gold Plating, dass man Bestimmungen der Euro­pä­ischen Union in allen Bereichen übererfüllt, für kein besonders gutes Rezept halten. Genau so sind wir auch hier vorgegangen, und deswegen gibt es eine sehr umfas­sende und praktikable Lösung, was Übergangsbestimmungen betrifft.

Vieles ist heute schon angesprochen worden, auch was den Umgang mit Waffen, die sich jetzt schon in privatem Besitz befinden, betrifft. Hierzu haben wir sehr praktische Übergangsfristen gefunden, und niemand ist dazu genötigt, seinen bisherigen Bestand in irgendeiner Form abzugeben. Das heißt, es wird niemand – auf gut Deutsch – enteignet, wenn es um seine bisherigen Waffen geht; auch das ist, glaube ich, ein wichtiges Signal.

Ansonsten zeichnet sich diese Novelle vor allem dadurch aus, dass sie ein gehöriges Maß an Entbürokratisierung darstellt. Es sind einfach Erleichterungen, die sich aus der Praxis heraus für Personengruppen, die sehr viel mit Waffen zu tun haben, ergeben haben.

Schon angesprochen wurden die Sportschützen. Da ist es uns wirklich gelungen, meine ich, einen Teil von bürokratischen Schikanen, die es in der Vergangenheit gegeben hat und schon fast eine Pflanzerei in bestimmten Bereichen waren, einfach beiseitezulegen und einen praktischen Weg zu finden.

Ähnlich sehe ich das im Bereich der Jäger. Es ist ja eine große Gruppe – 120 000 Men­schen –, die dieser wichtigen Beschäftigung nachgeht. Hier haben wir dafür gesorgt, dass es eine Anpassung zwischen den Regeln für diejenigen, die regelmäßig, aber eben nicht als Berufsjäger der Jagd nachgehen, und denjenigen, die sozusagen einen Beruf ausüben, gibt.

Aus meiner Sicht sehr wichtig – das wurde schon angesprochen – ist die Not­wen­digkeit, Justizwachebeamte und Militärpolizisten den Exekutivbeamten gleichzustellen, wenn es um die Trageerlaubnis von Waffen geht. Es ist nichts anderes, als dass wir Gleiches gleich behandeln. Ich denke, dass das ein vernünftiger Ansatz ist, denn diese von mir angesprochenen Berufsgruppen haben täglich mit der Waffe umzugehen. Sie sind im Umgang mit der Waffe bestens geschult, darauf trainiert und haben es im Allgemeinen in ihrem beruflichen Alltag mit – sagen wir es einmal vorsichtig – einer etwas schwierigen Kundschaft zu tun, von der durchaus ein gewisses Bedrohungs­potenzial ausgeht.

Wie gesagt: Militärpolizisten und Mitglieder der Justizwache haben ein Betätigungsfeld, das demjenigen der Polizisten sehr, sehr ähnlich ist. Deswegen finde ich es nur ge­recht, wenn wir ihnen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum Führen einer Waffe ermöglichen, wie das bei Polizisten der Fall ist. Für mich ist das auch eine Form der Anerkennung diesen Berufsgruppen gegenüber, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Schon angesprochen wurde die eine oder andere Verschärfung, die mir wichtig ist, die es im Bereich der psychologischen Gutachten gegeben hat. Ich denke, dass es not­wendig gewesen ist, irgendwo auch eine Grenze einzuziehen und dafür zu sorgen, dass es, wenn jemand dreimal bei diesem Test durchfällt, eine Abkühlphase oder Stehzeit von zehn Jahren gibt, bis man es wieder versuchen kann. Ich denke, bei aller Berechtigung des Waffenbesitzes ist es durchaus auch notwendig, dafür zu sorgen, dass nicht die falschen Personen diejenigen sind, die in den Besitz einer Waffe kommen. Eine Waffe, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Spielzeug.

 


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