Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 163

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haben. Wir halten den Zeitpunkt jetzt einfach für den falschen, um ein solches Abkom­men abzuschließen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


19.15.30

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Österreich hat mit allen Nachbarländern außer Italien und mit einigen weiteren Staaten Verträge über die gegenseitige Hilfeleistung im Falle von Natur­katastrophen oder technischen Katastrophen und über Maßnahmen zu deren Vorbeu­gung abgeschlossen. Nun soll auch mit Russland ein solcher Vertrag in Kraft treten.

Warum werden derartige Verträge abgeschlossen? – Sie werden abgeschlossen, um der Bevölkerung auch in schweren Katastrophenfällen ein dichtes Netz an Hilfsmaß­nahmen bieten zu können, und zwar exakt dann, wenn man mit den eigenen Hilfs­kräften und Ressourcen nicht das Auslangen finden kann. Das ist weniger eine politi­sche denn eine solidarische Maßnahme zum Wohle der Menschen. Ich denke, so weit ist die Sachlage unbestritten.

Ich persönlich hätte nicht gedacht, dass es gegen den Inhalt eines solchen Staats­vertrags mit der Russischen Föderation Einwände vonseiten der Opposition geben würde. (Abg. Leichtfried: So kann man sich täuschen!) Umso mehr war ich erstaunt, dass in der Sitzung des Ausschusses für innere Angelegenheiten genau diese Ableh­nung zutage trat.

Verhandelt wird seit 2007. 2014 wurde der Vertrag finalisiert, trat aber wegen der Vorfälle auf der Krim nicht in Kraft. Die territoriale Frage ist jetzt aber geklärt. (Abg. Leichtfried: Was?) Der Staatsvertrag bezieht sich ausdrücklich nur auf das inter­national anerkannte Gebiet der Russischen Föderation.

Was aber beinhaltet der Vertrag? – Der Vertrag beinhaltet Art und Umfang der Hilfe­leistung und die Erleichterung der Einfuhr von Hilfsgütern für Hilfeleistungen. Der Vertrag beinhaltet den Einsatz von Luftfahrzeugen für die schnelle Heranführung von Hilfsmannschaften, die Koordination der Hilfsmaßnahmen, die Übernahme der Einsatzkosten. (Abg. Leichtfried: Also der Jenewein hätte das besser ...!)

Niemand – das muss auch erwähnt sein – wird gezwungen, an Hilfsaktionen im Ausland teilzunehmen. Alle Hilfeleistungen sind freiwillig.

Russland hat auch mit vielen anderen westlichen Ländern derartige Verträge, die immer noch Gültigkeit haben. Mit dem Vertrag senden wir kein politisches Signal, sondern wir senden ein Signal der Solidarität an die Bevölkerung. Wer hierzu seine Zustimmung nicht gibt, zieht die rettende Hand einem Ertrinkenden gegenüber zurück. Wer dagegen ist, pfeift die Rettungshunde zurück, die unter Trümmern nach Verschüt­teten suchen. Wer nicht zustimmt, zeigt einem radioaktiv Verstrahlten die kalte Schul­ter. Wenn Sie das gegenüber Ihrem Gewissen verantworten können, ist das Ihre Sache. Ich denke aber nicht, dass der Wähler draußen das verstehen wird. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.18


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


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