Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 162

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19.11.297. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vor­lage (256 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (423 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.


19.12.07

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir behandeln hier ein Abkommen mit der Russischen Föderation, das Regeln festlegt, wie man sich im Katastrophenfall wechselseitig unterstützen kann. Dieses Abkommen beinhaltet einerseits Regeln, wie man Einsatzkosten, Schadenersatz und Entschädigungen unter­einander verrechnet, und auf der anderen Seite auch Regeln betreffend Erleichterun­gen beim Grenzübertritt und die Art und den Umfang der Hilfeleistung.

Österreich hat mit sehr vielen Ländern solche oder ähnliche Abkommen, allerdings nicht mit allen Ländern und auch nicht mit allen Nachbarländern; das muss auch betont werden. Zum Beispiel mit Italien gibt es ein solches Abkommen nicht.

Unsere Fraktion steht solchen Abkommen natürlich nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Herr Bundesminister, im aktuellen Fall sehen wir allerdings den Zeitpunkt sehr, sehr kritisch. Wir sind der Meinung, dass jetzt der falsche Zeitpunkt ist, um ein solches Abkommen abzuschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, wir dürfen die aktuelle Situation in Russland nicht aus dem Blick verlieren. Es ist außenpolitisch wie auch sicherheitspolitisch ein falsches Signal, das wir hier aus­senden, gerade im Lichte der aktuellen Ereignisse auf der Krim oder auch der demo­kratiepolitischen und menschenrechtspolitischen Entwicklungen, die in Russland ein­deutig in die falsche Richtung gehen. Aus diesem Grund haben wir auch im Ausschuss dafür plädiert, dieses Abkommen zu vertagen und nicht zum jetzigen Zeitpunkt zu ratifizieren.

Meine Damen und Herren, die Redezeit erlaubt es mir noch, ein, zwei Gedanken zu dem eben beschlossenen Waffengesetz zu formulieren. Ich sage Ihnen, ich bin sehr, sehr froh, dass es uns im Rahmen der Ausschussberatungen gelungen ist, mit dem Abänderungsantrag und dem Entschließungsantrag noch zwei Verschärfungen hinein­zuverhandeln und einzubringen. Das halte ich für eine ganz, ganz wichtige und essenzielle Verbesserung dieses Waffengesetzes. Gleichzeitig bin ich der festen Über­zeugung, dass wir mit dieser Novelle des Waffengesetzes die Grenzen der Liberalisie­rung erreicht haben.

Ich persönlich sehe privaten Waffenbesitz sehr, sehr kritisch, weil wir damit aus meiner Sicht die Sicherheit auf keinen Fall erhöhen. Dass verbreiteter Waffenbesitz nicht zu mehr Sicherheit führt, sehen wir bei allen aktuellen Krisenfällen weltweit. – So schaffe ich den Bogen zurück zu Russland, so gelingt mir das. (Heiterkeit der Abgeordneten Drozda und Leichtfried.) Auch dort sieht man: Viel Waffen bedeuten auch viel Konflikt und viel Gewalt.

Meine Damen und Herren, unsere Bedenken hinsichtlich dieses Abkommens habe ich, glaube ich, ausgeführt. Es geht nicht vorrangig um die inhaltlichen Bedenken, die wir


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