Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung, 11. Dezember 2018 / Seite 179

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Menschen nach Ableistung des Zivildienstes in den diversen Einrichtungen als Kräfte weiter verfügbar bleiben; also wirklich ein hervorragendes Modell!

In vielen Bereichen werden immer wieder Zivildiener gesucht. Man darf, glaube ich, diese Einrichtungen durchaus auch ein bissel vor den Vorhang holen. Ich darf das für Einrichtungen aus meiner Region, aus dem Waldviertel, machen, von denen ich hier nur einige wenige Beispiele nennen möchte: zum Beispiel das Psychosomatische Zentrum im Waldviertel, bis hin zur Tagesstätte Zuversicht in Heidenreichstein, wo mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen gearbeitet wird, und ich denke, die Zivildiener erbringen in diesen Einrichtungen eine besondere Leistung. Daher ist es für uns auch besonders wichtig, dass wir uns die Unternehmen, in denen Zivildiener ihre Leistung erbringen, auch genau anschauen, denn in vielen Bereichen sind das keine einfachen Jobs, sind das Jobs mit großer Herausforderung. Daher ist es umso wichtiger, dass in Zukunft Zivildienststellen die Anerkennung als solche auch wieder aberkannt werden kann, wenn gegen bestimmte Regeln verstoßen wird.

Abschließend möchte ich sagen: Damit all diese positiven Aspekte in Zukunft ein­ge­halten werden können, gilt es sicherzustellen, dass verlässliche Kontrollen durch­ge­führt werden, und es ist auch darauf Wert zu legen, dass die Berichte der Einrich­tungen entsprechend detailliert abgegeben werden, um ernsthafte Rückschlüsse ziehen zu können.

Summa summarum: Wir sehen auch das Positive, werden der Novelle zustimmen, wenn auch einige Wermutstropfen noch vorhanden sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Andreas Hanger zu Wort. – Bitte.


20.15.24

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren eine Novelle zum Zivildienstgesetz, mit der eine Weiterentwicklung des Zivildienstes erfolgt, der, wie meine Vorredner schon gesagt haben, eine enorm wichtige Einrichtung in unserer Republik ist. Ich möchte der zuständigen Frau Staatssekretärin für diese Initiative, die für Österreich ganz einfach sehr wichtig ist, danken.

Ich möchte jetzt gar nicht im Detail auf die Änderungen eingehen, das wurde von den Vorrednern schon ausgeführt. Es bedeutet einfach, es wurden Voraussetzungen für die Einrichtungen geschaffen, man hat eine bessere Steuerungsmöglichkeit, es gibt ein Onlineausbildungstool. Man nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung, um den Zivildienern verpflichtend Staatsbürgerkunde näherzubringen. Man schafft eine bes­sere Regelung im Bereich der Krankenstände – bis jetzt war es ja so, dass 18 Tage durchgängiger Krankenstand notwendig war, damit man dann die Zivildienstverein­barung auflösen konnte. In der Praxis war es dann so, dass, wenn dieser Kran­kenstand für einen Tag unterbrochen worden ist, die Frist von Neuem zu laufen be­gonnen hat. Man hat hier also ganz einfach die Rahmenbedingungen geschärft und hat bessere Voraussetzungen geschaffen.

Ich möchte aber, wenn wir schon über den Zivildienst reden, natürlich die Gelegenheit auch dazu nutzen, mich einmal wirklich herzlich bei allen Zivildienern in Österreich zu bedanken. Es wurde schon erwähnt, es sind 15 000, die in vielen wichtigen sozialen Einrichtungen enorm wertvolle Arbeit leisten: in Krankenhäusern, in der Alten­be­treu­ung, in


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite