Wir wissen, der Zivildienst ist ein wichtiger, ein unverzichtbarer Bestandteil im sozialen Dienstleistungsbereich des Staates und der Länder. Mit dieser Regierungsvorlage stellen wir sicher, dass einerseits der Qualitätsstandard im Zivildienstbereich, aber auch die Rechte und Pflichten der Zivildiener, ebenso wie auch die Rechte und Pflichten der Behörden klar geregelt werden. Wir erfüllen damit auch einen Ansatz, ein Versprechen, das wir im Regierungsprogramm abgegeben haben.
Ich denke, das ist ein gutes Gesetz, eine gute, eine wichtige, eine sinnvolle Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass einerseits der Zivildienst auch zukünftig attraktiv bleibt und andererseits der Zivildienst in der jetzigen Ausprägung auch für zukünftige Generationen gesichert erscheint. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
20.10
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Konrad Antoni. – Bitte.
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Ja, die Zivildienstgesetz-Novelle, die wir heute beschließen, ist nicht die erste, sie ist sicher auch nicht die letzte, und von unserer Seite möchte ich anmerken, dass auch wir das Positive in vielen Bereichen herausstreichen möchten und daher der heute vorliegenden Novelle auch unsere Zustimmung geben. Ich möchte aber schon ganz explizit anmerken, wie ich das auch schon im Ausschuss getan habe, dass es sich beim Zivildienst um einen Wehrersatzdienst handelt, und so sehe ich in vielen Bereichen den Zivildienst als wesentliche Unterstützung, als zusätzliche Kraft natürlich auch zur Unterstützung der fix Angestellten in vielen Bereichen des Sozial-, des Sicherheits- und des Gesundheitssystems.
Was ich aber sehr klar und deutlich anmerken möchte: Der Zivildienst darf nie in Konkurrenz zu den fix Angestellten in diesen Einrichtungen stehen oder gar als Sparprogramm in den Einrichtungen herangezogen werden.
Zu den positiven Aspekten zählen – ich kann das von meinem Vorredner Gesagte unterstreichen – selbstverständlich die Ausbildungsmodule im Bereich der Staatsbürgerschaft, auch die Ausbildungsmodule für all jene, die in den Einrichtungen Verantwortung für die Zivildiener tragen. Positiv herausstreichen möchte ich auch, dass die Berücksichtigung eines zusätzlichen Bedarfs an Zivildienst erst nach dessen Nachweis möglich ist. Umgekehrt kann es natürlich, wenn Zivildienstvoraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt und nachgewiesen werden können, auch zu einem Aberkennungsbescheid kommen.
In diesem Zusammenhang vielleicht ein kleiner Wermutstropfen: Wenn man in den Erläuterungen nachliest, wo es heißt: „Zudem sollen in Hinkunft Bescheide, die gegen Bestimmungen über die Anerkennung von Einrichtungen verstoßen, vom Bundesminister für Inneres aufgehoben werden können“, dann stellt sich für mich eigentlich die Frage: Warum ist das notwendig, wenn die Entscheidungen doch ohnedies in der Zivildienstagentur, in der – ich glaube, da sind wir uns einig – sehr, sehr gute Arbeit geleistet wird, getroffen werden?
Wesentlich ist, und das möchte ich schon anmerken, damit man ein Gefühl für die Größenordnung bekommt: Allein für das Kalenderjahr 2017 sprechen wir von 14 907 Zivildienstpflichtigen und österreichweit von 1 687 anerkannten Einrichtungen. So, glaube ich, können wir alle mit Stolz sagen, das Modell des Zivildienstes ist wirklich ein Erfolgsmodell, ein herzeigbares Modell, weil in vielen Bereichen viele, viele junge
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